Ein Mitarbeiter, der im letzten Jahr öfters krank war, möchte beim Rentenversicherungsträger eine Kur beantragen.
Wann muss der Mitarbeiter den Arbeitgeber spätestens informieren?
Es gibt meines Erachtens zwei bis drei Zeitpunkte:
A: Zu dem Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter den Kurantrag abgibt.
B: Zu dem Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter über die Bewilligung informiert wird.
C: Zu dem Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter über den Antrittszeitpunkt der Kur informiert ist. (B und C können auch zeitgleich zusammentreffen).
Ist es richtig, dass der Arbeitgeber in der Regel sowieso vom Rentenversicherungsträger nach Bewilligung informiert wird? Und würde sich dann eine Mitteilung von seitens des Mitarbeiters vielleicht erübrigen?
Hintergrund ist, dass das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht als vertrauensvoll zu bezeichnen ist. Der Arbeitnehmer wird jetzt schon des öfteren auf seine häufigen Fehlzeiten letztes Jahr in einer unangenehmen Weise vom Vorgesetzten hingewiesen.