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Mindestlaufzeit Dienstplan

P
Passat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Bei uns (Betriebsratsbüro)war gerade eine Abteilungsleiterin, die über fehlendes Personal geklagt hat. Im Dezember ist es vorgekommen, das der Silvesterdienst aufgrund von Krankheit 3 x geändert wurde(personelle Besetzung). Jetzt möchte Sie den Dienstplan zwar für 4 Wochen mit allen vorhandenen Mitarbeitern aufstellen, aber jeweils nur für 1 Woche verbindlich veröffentlichen. Bei uns gibt es noch keine abgeschlossene Betriebsvereinbarung darüber, der Betriebsrat hat aber im Entwurf einen Monatsdienstplan und die Vorlage 2 Monate im Voraus niedergeschrieben. Gibt es tarifliche bzw. gesetzliche Regelungen über eine Mindestlaufzeit von Dienstplänen? Für eine persönliche Planung der Mitarbeiter sind Wochendienstpläne aus unserer Sicht nicht geeignet.

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Community-Antworten (3)

A
Arkalus

10.01.2013 um 16:05 Uhr

Schaue doch mal hier:

http://www.dbfk.de/Startseite/Aktion-Tausche-wichtigen-gegen-guten-Arbeitsplatz/Kapitel-Gute-Frage---Rechtsprechung.pdf

Ihr solltet dringenst eine BV abschliessen. Im übrigen seid Ihr an der erstellung der Dienstpläne als Betriebsrat zu beteiligen, sofern ihr das wollt :) (BtrVG § 87 (1) Nr.2

G
gironimo

10.01.2013 um 17:11 Uhr

Auch wenn bisher eine andere Regelung bestand als die, die die Leiterin jetzt einführen will, benötigt sie Eure Zustimmung (§ 87 BetrVG), da sie ja das System ändern will.

Ihr solltet Eure geplante BV forcieren. Und Ihr solltet in diese BV auch eine Regelung für Notfälle (plötzliche Krankheiten o.ä.) mit einbringen.

A
AlterMann

10.01.2013 um 18:21 Uhr

Nur so als Ergänzung: Sofern nicht schon im TV vorgesehen, kann man in einer solchen BV auch eine Sonderzahlung für "Holen aus dem Frei" vereinbaren und/oder einen gesondert vergüteten Bereitschafts-/Springerdienst. Eine verbindliche Dienstplanung mit Wochenfrist würde ich mir jedenfalls nicht gefallen lassen. Ich lebe ja nicht (nur), um zu arbeiten.

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