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Neuwahl durch Personalzuwachs

B
BRNISP
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben zur Zeit einen etwas höheren Personalzuwachs, als üblich. Gibt es da eine Regelung, dass der BR neu gewählt werden muss, wenn eine bestimmte grenze erreicht ist?

Vielen Dank

1.01603

Community-Antworten (3)

K
Kulum

08.01.2013 um 14:40 Uhr

Ja, gibt es. Aber das ist eine Stichtagregelung. Wenn die letzte Wahl bei euch regulär stattgefunden hat, also im Jahr 2010, müsst ihr euch darum keine Gedanken machen. Vor allem "zur Zeit" und "etwas höheren Personalbedarf" lässt mich etwas zweifeln, dass es überhaupt zutreffen könnte.

Für näheres §13 Abs.2 Ziff.1 BetrVG nachlesen. Aber nicht verwirren lassen, es geht bei den 24 Monaten um den genauen Tag

R
rkoch

08.01.2013 um 17:01 Uhr

Wobei die Regelung von §13 "nur" eine Reglung ist, die eine Wahl am Stichtag ERZWINGT. Freiwillig ist jederzeit eine Neuwahl möglich. Dazu muss nur der BR beschließen zurückzutreten, und Voila - Neuwahlen.

Das Problem liegt dann aber, wie Kulum schon erwähnte, im §9 BetrVG. Die Größe des Betriebsrates bemisst sich nach der Anzahl der "in der Regel" beschäftigten AN. Eine zeitweilige Änderung bleibt dabei außer Betracht!

Wenn also ihr z.B. bisher "in der Regel" 190 Beschäftigte wart und jetzt durch eine DAUERHAFTE Veränderung z.B. 20 AN hinzukommen, so KÖNNTE der 7-köpfige BR zurücktreten und es würde im Rahmen der dann anstehenden Neuwahl ein 9-köpfiger BR gewählt werden.

Wichtig ist wirklich nur eines: Die Veränderung muss vom AG (!) auf Dauer oder zumindest langfristig angelegt worden sein. Eine Saisonale Änderung wie z.B. im Baugewerbe reicht NICHT!

Ob ein derartiger Schritt nur um 2 BRM mehr zu bekommen sinnvoll ist, darüber läßt sich trefflich streiten....

BTW: So weit es um Freistellungen nach §38 BetrVG geht: Diese sind NICHT abhängig von einer Wahl des BR. Die Freistellungen sind von dem Tag an zu gewähren, an dem die in §38 fixierten Grenzwerte "in der Regel" überschritten werden. So kann ein 7er BR im Laufe seiner Amtszeit auch eine Freistellung bekommen. Dazu müssen "nur" i.d.R. 201 Beschäftigte an Bord sein, so bald das erfüllt ist hat dieser BR eine Freistellung!

B
BRNISP

09.01.2013 um 08:04 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

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