Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter, der seit 2006 in unserer Firma als Montageschreiner beschäftigt ist, kann die Arbeit aufgrund von Rückenproblemen nicht mehr ausführen. Da er nur noch Lasten bis max. 10 kg heben darf, kann er vorraussichtlich auch innerhalb der Schreinerei nicht weiter beschäftigt werden, so daß es vermutlich zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommt. Meine Frage: Wenn der AN durch die Firma gekündigt wird, gibt es dann einen Aufhebungs-vertrag und hat der MA Anspruch auf Abfindung?
Für eine kurzfristige Anwort wäre ich euch sehr dankbar, da das Gespräch noch diese Woche stattfinden soll.
Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten! Das hat mir schon weitergeholfen. :)