Bahn oder Auto
Hallo zusammen,
Wie sieht die Rechtliegelage bei der Situation Auto oder Zug aus. Wir haben ende Januar eine GBR u Wirtschaftsausschusssitzung mit der GL zusammen in unserer Hauptverwaltung welches ca. 250 Km entfernt ist. Hierzu bat man die GL um einen Bahn Ticket für die einzelnen 4 Mitglieder. Jetzt stellt man hier einen Pkw Zuverfügung um dort hinzureisen muss man diese akzeptieren.
Community-Antworten (8)
08.01.2013 um 10:08 Uhr
Es gelten die bei Euch im Hause bestehenden Reiserichtlinien. Ansonsten - ja, Ihr müsst dies wohl so akzeptieren.
08.01.2013 um 10:29 Uhr
Es gibt keine Reiserichtlinien ??
08.01.2013 um 10:50 Uhr
Hallo,
was spricht denn gegen einen zur verfügung gestellten PKW?
MFG
08.01.2013 um 11:28 Uhr
@unerfahren
Der AG hat die Kosten für den Transport der BRM von A nach B zu übernehmen. Bei der Wahl der Mittel ist er dann grundsätzlich frei, es sei denn sein Ansinnen wäre sittenwidrig oder würde zu einer Benachteiligung der BRM führen. Einzig denkbar Ansatz dabei wäre, dass keines der BRM einen Führerschein hat. Aber selbst dann könnte der AG einen PKW stellen, wenn er zugleich auch einen Fahrer stellt.
Falls der AG die Fahrtzeiten nicht als AZ werten möchte, ist zu beachten ist, dass die Fahrtzeit mit PKW für den/die Fahrzeugführer Arbeitszeit ist, was für Bahnfahrten i.d.R. nicht gilt! Die Zeitbegrenzung des §37 (6) BetrVG gilt dafür NICHT, dies trifft nur für Zeiten von Schulungen - und auch da nur für die Seminarzeit an sich - zu. Der Fahrer kann also die Dauer der Lenkzeiten in vollem Umfang als Arbeitszeit abrechnen, so weit sie außerhalb der persönlichen Arbeitszeit liegen, die Mitfahrer hingegen nicht.
Eine wohl abwegige Variante wäre, dass das gestellte Fahrzeug verkehrsuntauglich wäre. Dessen Nutzung könnte der AG natürlich nicht verlangen.
08.01.2013 um 22:11 Uhr
Naja, grundsätzlich müsste man ja mal die Frage stellen, auf welcher Rechtsgrundlage der AG die Bildung einer Fahrgemeinschaft anordnen dürfte. Mir fällt keine ein!
09.01.2013 um 11:15 Uhr
@Hoppel
... Darum geht es nicht. Der AG zahlt und der BR hat zu nehmen was er bekommt. Nur wenn der AG irgendetwas anbieten würde, was unpassend/unverhältnismäßig ist (oder gar nichts!) kann der BR auf dem Rechtswege was erreichen. Kein Richter würde IMHO behaupten, dass ein KFZ für 4 Personen dem Zweck (Fahrt zur GBR-Sitzung) unangemessen wäre.
Natürlich müsste man noch die Randbedingungen anschauen. Wenn z.B. die Sitzung um 08:00 Uhr beginnt und die GBRM einen Fahrtweg von 6h auf sich nehmen müssten, also um 02:00 Uhr abfahren müssten - was im Zug mit ein bisserl Schlafen vielleicht noch OK wäre - dann müsste der AG, wenn auf den PKW besteht, auch die Übernachtung vor Ort bezahlen. Es ist den BRM wohl kaum zuzumuten zu nachtschlafender Zeit mit dem PKW über die Autobahn zu rasen um dann übermüdet in der Sitzung zu erscheinen....
09.01.2013 um 11:34 Uhr
Danke für die Informative antworten die jeweiligen BRM haben bis zum Arbeitsplatz ca.60 km hinzufahren danach den Pkw abholen dann ca.250 km zur GBR/WA Sitzung zufahren unser anliegen war, dass man direkt von zu Hause mit dem Zug fährt???
09.01.2013 um 12:13 Uhr
Ich würde das mit Euer GF genau so besprechen. Wenn ihr alle aus der selben Gegend kommt (diese 60km entfernt), warum holt ihr Euch das Firmenfahrzeug nicht schon am Vortag und fahrt dann DAMIT von Zuhause los? I.d.R. haben AG mit so etwas auch kein Problem, vor allem wenn sich dadurch die Fahrtstrecke des Firmen-PKW nicht verlängert....
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