Verhältnis der täglichen Arbeitszeit zu Urlaubszeit (Stunden pro Urlaubstag):
Wenn bei einer 30-Stunden-Stelle regelmäßig nur von Mo - Do gearbeitet wird (nicht vertragl. geregelt, nur Einvernehmen), sind dann die Urlaubstage mit 7,5 oder 6 Stunden anzurechnen.