Hallo Betriebsratsgemeinde,
zunächst einmal noch alles Gute für 2013. Ich habe eine Frage, in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann.
Was ist wenn der Arbeitgeber eine Versetzung entsprechend der MBR beim BR einreicht und die personelle Maßnahme dann zum eingereichten Termin nicht durchführt, d.h. der MA bleibt auf seiner bisherigen Arbeiststelle.
Muss der AG die "personelle" nach §99 zwingend durchführen oder hat er da einen Ermessensspielraum?
Danke euch!!