Besprechen von Anrufbeantwortern.
Frohes neues Jahr zusammen. Kann mir jemand diese Frage beantworten: Kann eine Vorgesetzte einer Mitarbeiterin auf dem Amt "befehlen" einen Anrufbeantworter zu besprechen? Die Mitarbeiterin möchte das nicht machen, da sie nicht gerade vor Selbstbewusstsein strotzt. Ihr wurde sogar angedroht, bei der nächsten Bewertung Punkte abzuziehen.
Community-Antworten (1)
07.01.2013 um 11:55 Uhr
Ja, kann der Vorgesetzte, wenn die Nutzung/Bedienung AB zu dem Aufgabengebiet der AN gehört.
Sie kann sich ja einen Text vorher schreiben welchen sie dann abließt. Sie muss ja wohl auch am Telefon mit Kunden sprechen.
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