Betriebsratvorsitzender ist krank - SBRV ins Krankenhaus fahren und dort mit ihm alles besprechen?
Hallo zusammen! Ich hab ein kleines Problem und zwar bin ich die Stellvertretetende Betriebsratsvorsitzende bei einer Firma mit 300 MA! Nun ist der Vorsitzende seit ein paar Tagen im Krankenhaus! alle Anträge und Fragen kommen nun zu mir und ich versuche nach Bestem Wissen alles zu erledigen! Wie sieht das aus, darf ich zum Beispiel wenn nun Frgen und Anträge auftreten die mein Kollege im vorfeld schonmal mit der Geschäftsleitung besprochen hat mich mit meinem Kollegen kurzschließen bzw zu ihm ins Krankenhaus fahren und dort mit ihm alles zu besprechen!? Es geht um entscheidungen die sofort getroffen werden müssen da es um Aufträge geht die dieses Jahr noch geliefert werden müssen!
DANKE!
Community-Antworten (1)
13.12.2006 um 11:21 Uhr
Hallo Snoopi, nach § 37 Abs. 2 BetrVG hat das BRMtgl das Recht sich von seinem Vorgesetzten wegen BR-Tätigkeiten abzumelden. Also auch zu einer Besprechung mit dem BRV im Krankenhauis.
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