Hallo,

macht es Sinn bei der Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen die komplette Belegschaft mit einzubeziehen?
Das heisst z.B. ein erarbeitetes Muster den Kolleginnen und Kollegen bekannt geben und evtl. Änderungswünsche mit einarbeiten.
Oder sollte der BR mit einem Sachverständigen die BV mit dem AG verhandeln und dann erst bekannt geben?

LG Guido