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Brutto Lohnliste

T
Toninoel
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe mal eine Frage habe mir die Brutto -Lohnlisten beim AG angesehen, darf ich es jetzt meinen BR kollegen in der Sitzung erzählen?

1.46609

Community-Antworten (9)

H
Hoppel

02.01.2013 um 21:11 Uhr

Darfst Du. Aber womöglich musst Du Dich fragen lassen, mit welcher Berechtigung Du die Bruttolohnlisten eingesehen hast und welcher Erkenntnisgewinn aus der Einsichtnahme resultiert.

Bist Du BRV oder warum hat Dich Euer AG gucken lassen?

T
Toninoel

02.01.2013 um 22:27 Uhr

Ja ich bin BRV und man hat doch als Betriebsrat oder ein ausgewähltes Mitglied das Recht die Lohnlisten zu besichtigen. Es war eben nur die Frage ob man drüber sprechen darf.

W
Watschenbaum

02.01.2013 um 22:32 Uhr

du hast sie gesehen das ist Fakt

ob und wem man sich darüber erklären müsste, ist eine rein theoretische Frage, die auch in der Praxis, falls sie relevant würde, keine Probleme bereiten sollte

und du kannst darüber natürlich mit deinen BR-Kollegen sprechen

E
Erdenbürger

02.01.2013 um 23:20 Uhr

Bin der Meinung, dass Du das im Gremium auch erzählen solltest, ob es wichtig ist oder nicht, sollte nicht entscheidend sein. Viel wichtiger ist, dass man im Gremium immer offen mit seinem Wissen umgehen sollte, sonst könntest Du das Vertrauen von Deinen Kollegen verlieren, wenn sie mitbekommen, dass Du Informationen, die Du von Euren Chef bekommen hast nur für Dich behälst.

B
betriebsratten

03.01.2013 um 09:32 Uhr

IMHO darfst Du nicht nur-wenn Du was gefunden hast was geändert oder geklärt oder verwendet werden soll/muss, MUSST Du drüber reden. Du hast doch im Auftrag des BR gehandelt-als Kollegialgremium. Und im übrigen unterliegt der BR uns jedes seiner Mitglieder dem Schweigerecht NACH AUSSEN bei solchen Daten-aber nicht innerhalb des Gremiums, dem GBR/KBR und der Gewerkschaft Gruss von den Betriebsratten

G
GuidoW

03.01.2013 um 10:13 Uhr

Natürlich darfst du im Gremium darüber reden. Ihr habt doch die Pflicht zu überprüfen, ob die Kolleginnen und Kollegen, z.B. bei einem TV, richtig eingruppiert sind.

LG Guido

G
gironimo

03.01.2013 um 11:30 Uhr

keine Frage - so ist es. Der BRV ist ja zur Weitergabe seiner Erkenntnisse verpflichtet. Da gibt es auch keine Geheimhaltungspflichten. Jedes BR-Mitglied ist ja nach außenhin zur Geheimhaltung schützenswerter Informationen verpflichtet, so dass der BRV jedem BR-Mitglied die notwendigen Infos weitergeben kann.

B
BloodyBeginner

03.01.2013 um 13:42 Uhr

Innerhalb des Gremiums gibt es keine Geheimhaltsungspflicht, nur bei bestimmten Sachen nach außen. Kann man auch im BetrVG lesen.

K
Kölner

03.01.2013 um 17:30 Uhr

@BloodyBeginner Die gibt es schon, wenn auch eher seltener. Das kann man auch im BetrVG nachlesen...

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