Erstellt am 02.01.2013 um 20:11 Uhr von Hoppel
Darfst Du. Aber womöglich musst Du Dich fragen lassen, mit welcher Berechtigung Du die Bruttolohnlisten eingesehen hast und welcher Erkenntnisgewinn aus der Einsichtnahme resultiert.
Bist Du BRV oder warum hat Dich Euer AG gucken lassen?
Erstellt am 02.01.2013 um 21:27 Uhr von Toninoel
Ja ich bin BRV und man hat doch als Betriebsrat oder ein ausgewähltes Mitglied das Recht die Lohnlisten zu besichtigen. Es war eben nur die Frage ob man drüber sprechen darf.
Erstellt am 02.01.2013 um 21:32 Uhr von Watschenbaum
du hast sie gesehen
das ist Fakt
ob und wem man sich darüber erklären müsste, ist eine rein theoretische Frage,
die auch in der Praxis, falls sie relevant würde, keine Probleme bereiten sollte
und du kannst darüber natürlich mit deinen BR-Kollegen sprechen
Erstellt am 02.01.2013 um 22:20 Uhr von Erdenbürger
Bin der Meinung, dass Du das im Gremium auch erzählen solltest, ob es wichtig ist oder nicht, sollte nicht entscheidend sein. Viel wichtiger ist, dass man im Gremium immer offen mit seinem Wissen umgehen sollte, sonst könntest Du das Vertrauen von Deinen Kollegen verlieren, wenn sie mitbekommen, dass Du Informationen, die Du von Euren Chef bekommen hast nur für Dich behälst.
Erstellt am 03.01.2013 um 08:32 Uhr von betriebsratten
IMHO darfst Du nicht nur-wenn Du was gefunden hast was geändert oder geklärt oder verwendet werden soll/muss, MUSST Du drüber reden. Du hast doch im Auftrag des BR gehandelt-als Kollegialgremium. Und im übrigen unterliegt der BR uns jedes seiner Mitglieder dem Schweigerecht NACH AUSSEN bei solchen Daten-aber nicht innerhalb des Gremiums, dem GBR/KBR und der Gewerkschaft
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 03.01.2013 um 09:13 Uhr von GuidoW
Natürlich darfst du im Gremium darüber reden.
Ihr habt doch die Pflicht zu überprüfen, ob die Kolleginnen und Kollegen, z.B. bei einem TV, richtig eingruppiert sind.
LG
Guido
Erstellt am 03.01.2013 um 10:30 Uhr von gironimo
keine Frage - so ist es. Der BRV ist ja zur Weitergabe seiner Erkenntnisse verpflichtet. Da gibt es auch keine Geheimhaltungspflichten. Jedes BR-Mitglied ist ja nach außenhin zur Geheimhaltung schützenswerter Informationen verpflichtet, so dass der BRV jedem BR-Mitglied die notwendigen Infos weitergeben kann.
Erstellt am 03.01.2013 um 12:42 Uhr von BloodyBeginner
Innerhalb des Gremiums gibt es keine Geheimhaltsungspflicht, nur bei bestimmten Sachen nach außen. Kann man auch im BetrVG lesen.
Erstellt am 03.01.2013 um 16:30 Uhr von Kölner
@BloodyBeginner
Die gibt es schon, wenn auch eher seltener. Das kann man auch im BetrVG nachlesen...