Errichtung eines KBRs ohne GBR
Hallo zusammen! Meine frage zielt auf die geplante Gründung eines KBRs. Seit dem 01.01.2013 hat mein Arbeitgeber alle seine GMBHs zu einer einzigen verschmolzen. An unserem Standort arbeiten z.Zt. etwa 130 Mitarbeiter und wir haben einen 7 köpfigen BR. Neu hinzu gekommen sind nun 10 weitere GmbHs mit insgesammt etwa 250 Mitarbeitern. In keiner der neuen besteht ein BR. Neben der wahrnehmung unseres Initiativrechtes wo wir mit den örtlichen Gewerkschaften gemeinsam BR Aufklärung durchführen um vor Ort BRs zu instalieren, möchten wir einen KBR gründen. Es wäre schön, wenn jemand sich hiermit fundiert auskennt und Tipps geben kann, wie wir am sinnvollsten vorgehen können.
Community-Antworten (3)
02.01.2013 um 16:33 Uhr
Es ist nicht die Aufgabe eines BR in einem anderen Betrieb auf BR Wahlen hinzuwirken und die AN ggf aufzuklären. Der BR ist stets nur für den Betrieb in welchem er gewählt wurde zuständig. Der AG könnte also das Handeln in anderen Betrieben dem BR untersagen.
Stufenvertretungen, also GBR oder KBR ist nach den Regelungen im BetrVG zu bilden. §§ 47 und 54
02.01.2013 um 16:59 Uhr
Ein KBR hat ganz bestimmte Aufgaben. Er ist nicht zuständig dafür in Betrieben ohne BR dort die Fuktion des BR wahrzunehmen. Gleiches gilt für den GBR.
Dieses nur, falls Du bestimmte Überlegungen für die Bildung des KBR hast.
Sonst siehe BRMetall
02.01.2013 um 18:09 Uhr
Wenn Ihr Euch so kräftig verschmolzen habt, handelt es sich denn um einen Konzern?? Aber ich denke, da hat Euch der Gewerkschaftskollege gut beraten.
Einen KBR (und auch GBR) setzt ja voraus, dass es verschiedene Betriebsräte gibt. Wie ich Dich verstehe, gibt es aber nur einen BR in Deinem Betrieb.
Es müssten also BR's in den anderen Betrieben gewählt werden. Da hat natürlich die Gewerkschaft gute Möglichkeiten - ohnehin für die Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit - als auch bei der Möglichkeit die Wahlen in einem Betrieb einzufordern (Mitglieder und interessierte Kollegen für die Wahl vorausgesetzt)
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