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Errichtung Gesamtbetriebsrat

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Cyber99
Jul 2018 bearbeitet

Unser Unternehmen hat mehrere Standorte in Deutschland. Es gibt einen Betriebsrat am Hauptstandort und auch einen Betriebsrat an einem der anderen Standorte. Das BetrVG trifft in Bezug auf die Errichtung ja eine klare Aussage: § 47 (1) Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten.

In der Vergangenheit wurde dieser Sachverhalt von beiden Betriebsräten schlichtweg ignoriert, obwohl der Schulterschluss zwischen den Standorten durchaus sinnvoll gewesen wäre. Für mich stellt das eigentlich einen nicht akzeptablen groben Pflichtverstoß dar. Es ist natürlich zu befürchten, dass die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats die Geschäftsführung nicht gerade erfreuen wird, aber das ist ja auch nicht die Aufgabe von uns Betriebsräten. Unser Ziel muss es ja sein, eine starke und handlungsfähige Interessenvertretung zu etablieren und notfalls auch das Gesetz durchzusetzen.

Habe ich, als Betriebsratsmitglied am Hauptstandort, die Möglichkeit das durchzusetzen oder geht das nur durch Mehrheitsbeschluss des Betriebsrats?

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Community-Antworten (4)

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Catweazle

03.07.2018 um 22:49 Uhr

Das ist wie bei der BR-Wahl. Keine Kandidaten kein BR.

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Challenger

03.07.2018 um 22:58 Uhr

Zitat : Habe ich, als Betriebsratsmitglied am Hauptstandort, die Möglichkeit das durchzusetzen oder geht das nur durch Mehrheitsbeschluss des Betriebsrats?

Der BR muss in der Tat beschließen, wen er in den GBR entsendet und dies dem BR des anderen Standortes mitteilen, so dass dieser seinerseits entsprechend Mitglieder in den GBR entsendet. Weigern sich beide BR'te, dann erfüllen sie den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung. Wie viele Mitglieder hat denn Euer BR und wie viele davon hast Du auf Deiner Seite ?

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Challenger

03.07.2018 um 23:08 Uhr

Ergänzung :

§ 29:Einberufung der Sitzungen

(1) .... (2) .... (3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.

Wenn Ihr das nicht auf die Kette bekommt, Gewerkschaft einschalten

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Cyber99

03.07.2018 um 23:45 Uhr

Hallo Challenger,

vielen Dank für Deine Antwort. Wir sind ein Betriebsrat mit 9 Mitgliedern und ich denke schon, dass die Mehrheit da mitgeht, zumal ja der Gesetzestext eindeutig ist. Auch der Sachverhalt mit der groben Pflichtverletzung ist ja nicht von der Hand zu weisen. Das Thema als Gegenstand der Beratung auf die Tagesordnung zu bekommen stellt kein Problem dar. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich noch einen Hebel habe, falls die BR-Kolleginnen und Kollegen anderer Auffassung sind.

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