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Errichtung Konzern-BR - Quorum über Belegschaft möglich?

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elmerjfudd
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zur Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Es gibt in unserem Konzern (Konzern trifft zu, ist schon geklärt), nur einen Standort mit Betriebsrat. Bei der Errichtung eines Konzernbetriebsrats übernimmt in so einem Fall der Einzel-Betriebsrat die Stellung eines Gesamtbetriebsrats, vorausgesetzt, dass er mindestens 50% der Belegschaft an seinem Standort vertritt. Meine Idee war nun: Wenn das nicht zutrifft (wir prüfen das gerade), kann man dann nicht einfach eine Abstimmung unter den wahlberechtigten betriebsratslosen Unternehmen machen und wenn mehr als 50% dafür sind, wird das eingerichtet? Für die Entsendung in den Konzernbetriebsrat müssten die anderen Standorte natürlich auch Mitarbeitervertretungen wählen. Ich habe leider in der Literatur nichts dazu gefunden.

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Community-Antworten (4)

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derdermalwjlwar

05.11.2009 um 15:37 Uhr

Na dann wir es wohl weder einen Gesamtberiebsrat noch einen Konzernberiebsrat geben. Man muss dazu nur die §§ 47 (1) und 55 (1) BetrVG lesen.

Da es bei euch im Unternehmen nur einen BR gibt, gibt es keinen GBR.

Da es bei euch im Konzern keine weiteren BRe oder GBRe gibt, gibt es auch keinen KBR. Da hilft auch der § 54 (2) nicht weiter. Es müssen immer mindestens zwei Gremien (egal ob GBR oder BR) da sein, damit ein KBR gegründet werden kann.

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elmerjfudd

05.11.2009 um 15:40 Uhr

Ja, und § 54 Abs. 2 BetrVG aber auch ;o)

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derdermalwjlwar

05.11.2009 um 15:44 Uhr

Ja, aber so wie ich Dich verstanden habe, gibt es ja wohl im gesamten Konzern nur einen einzigen BR. Damit gibt es eben keinen KBR.

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elmerjfudd

07.11.2009 um 18:22 Uhr

Nö, so steht das da nicht. Im Gegenteil. Da steht, wenn es nur einen BR gibt, dann fungiert der in dem Fall als Gesamt-BR und kann die Errichtung eines Konzern-BR beschließen - vorausgesetzt, er beschäftigt in seinem Betrieb mehr als 50% der gesamten (wahlberechtigten?) Arbeitnehmer eines Konzerns, anderenfalls wäre die Meinung nicht repräsentativ. Meine Idee war nun, dass man eine repräsentative Meinung ggf. auch anders erfragen kann. Meint Ihr das geht?

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