Hallo,
ich habe eine Frage zur Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Es gibt in unserem Konzern (Konzern trifft zu, ist schon geklärt), nur einen Standort mit Betriebsrat. Bei der Errichtung eines Konzernbetriebsrats übernimmt in so einem Fall der Einzel-Betriebsrat die Stellung eines Gesamtbetriebsrats, vorausgesetzt, dass er mindestens 50% der Belegschaft an seinem Standort vertritt. Meine Idee war nun: Wenn das nicht zutrifft (wir prüfen das gerade), kann man dann nicht einfach eine Abstimmung unter den wahlberechtigten betriebsratslosen Unternehmen machen und wenn mehr als 50% dafür sind, wird das eingerichtet? Für die Entsendung in den Konzernbetriebsrat müssten die anderen Standorte natürlich auch Mitarbeitervertretungen wählen. Ich habe leider in der Literatur nichts dazu gefunden.