W.A.F. LogoSeminare

Alter BR hat alle Dokumente vernichtet

E
Eywa
Mai 2022 bearbeitet

Hallo alle zusammen,

ich hab ein größeres Problem. Ich bin neu im Betriebsrat und gleich Vorsitzende. Ich wollte nun ältere Protokolle, Beschlüsse und Tagesordnungen einsehen um einen Überblick zu bekommen wie das gehandhabt wurde. Heute wurde mir jedoch mitgeteilt das diese vernichtet wurden sind. Wenn jetzt ein Kollege aus irgendeinem Grund vor Gericht ziehen würde, ich hätte keinen Nachweise zur evtl. Tatsache. Wie kann ich mich verhalten? Wie soll ich jetzt vorgehen? Das ist doch nicht rechtens oder? Ich freue mich über jeden hilfreichen Rat!

Liebe Grüße...

66506

Community-Antworten (6)

C
celestro

24.05.2022 um 21:33 Uhr

Ob rechtens oder nicht, ist doch egal. Die Sachen sind futsch. Ende Gelände! Wenn jetzt jemand ankäme und was will ... musst Du ihm sagen, was Sache ist.

Der BR muss übrigens alles löschen, was nicht mehr benötigt wird. Ob hier also "zuviel gelöscht / vernichtet wurde", kann niemand beurteilen.

M
Moreno

24.05.2022 um 22:30 Uhr

Man könnte auch sagen, dass der alte BRV sehr auf Datensparsamkeit geachtet hat. ;-) Ich sehe auch kein Anrecht auf irgendwelche alte Unterlagen!

R
rsddbr

25.05.2022 um 10:23 Uhr

"Ich sehe auch kein Anrecht auf irgendwelche alte Unterlagen!"

Ähm, ganz so einfach ist das nicht. Siehe dazu hier: https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsrat-geschaeftsfuehrung/dateien-akten-protokolle-des-betriebsrats-am-ende-der-amtszeit/

M
Moreno

25.05.2022 um 11:03 Uhr

...Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn bestimmte Unterlagen für den neuen Betriebsrat überhaupt nicht von Interesse sind, z.B. weil sie sich auf eine Angelegenheit beziehen, die mittlerweile vollständig erledigt ist. Unterlagen, die für den neuen Betriebsrat nicht von Interesse sind, muss der alte Betriebsrat nicht an den neuen übergeben. Diese Unterlagen hat der alte Betriebsrat zu vernichten....na da kann sich der alte BR sicherlich drauf berufen. Dann müsste der neue BR vors Gericht ziehen und beweisen, dass er die alten Unterlagen für die BR Tätigkeit brauchen würde. Ist zwar ärgerlich was er da gemacht wurde aber einen Staatsakt würde ich nicht draus machen!

M
Muschelschubser

25.05.2022 um 11:52 Uhr

Das ist hier kürzlich hier schon sehr kontrovers diskutiert worden:

https://www.betriebsrat.com/br-forum/513463/alle-unterlagen-aus-den-br-sitzungen-vernichtet

Daran sieht man, wie viele Blickwinkel es eigentlich gibt.

Argumentiert man lediglich mit der DSGVO, war die Vernichtung der Unterlagen im Sinne der Datenminimierung völlig legitim. Aber die DSGVO ist eben auch nur eine Seite der Medaille.

Denn es mag Beschlüsse geben, die nach wie vor von juristischer Relevanz sind. Die dürfen und sollen länger aufbewahrt werden. Und das tun auch immer mehr Betriebsräte aus Beweiszwecken, weil scheinbar die Anfechtung von Beschlüssen von immer mehr Geschäftsleitungen ausgeübt wird.

Insofern ist es in vielen Betrieben gängige Praxis, generell alle Niederschriften auch aus der letzten Amtszeit aufzubewahren, auch wenn es Bestimmungen gibt die dagegen sprechen.

Leider alles recht schwammig, wenn man sich nicht nur auf eine juristische Grundlage wie der DSGVO beschränken will.

Streng genommen, hätte der alte BR sämtliche Unterlagen auf juristische Relevanz prüfen und nur sehr selektiv vernichten dürfen.

Jetzt aber gegen irgendwas vorzugehen, wäre aber müßig. Natürlich wäre es interessant zu erfahren, wie ein konsultierter Jurist das beurteilt. Aber das hilft Euch halt für die regelmäßige BR-Arbeit nicht mehr weiter, weil die Unterlagen nunmal futsch sind.

G
ganther

26.05.2022 um 04:11 Uhr

das Problem ist ja eher wie du hier vorgehen willst. Das alte Gremium gibt es nicht mehr. Daher kommst du Pflichtverletzung und §23 BetrVG ins Nirwana. Zivilrecht? Da bist du bei Schadensersatz und es gibt ja keinen finanziellen Schaden den das neue Gremium hat. Strafrecht? Viel Spaß mit dem Staatsanwalt. Der kommt dann vielleicht zur Dokumentenunterdrückung und da hast du einen sehr speziellen Vorsatz zu beweisen... daher lasst es....

Ihre Antwort