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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Datenschutz und Fristen

H
Hangman
Jul 2020 bearbeitet

Guten Morgen zusammen. Folgende Situation:

Um den Datenschutz gewährleisten zu können hat unsere IT einen speziellen Ordner auf dem Server eingerichtet auf dem nur GL, HR, sowie BRV und Stellvertreter Zugriff haben. HR und GL legen alle Dokumente mit personenbezogenen Daten in dem Ordner ab. BRV bzw. Stelli rufen sie ab, schützen die Dokumente gegen speichern, drucken und kopieren und legen sie in einem weiteren Ordner, auf den alle BRM lesenden Zugriff haben, ab. Diese Vorgehensweise war notwendig da alle BRM ihren eigenen Firmenacount haben an den auch alle BR- Mails gingen und weil die Acounts aller BRM in einem Verteiler zusammengefasst sind. Somit war es unmöglich zu kontrollieren ob die entsprechenden Dokumente restlos gelöscht oder nach dem Ausdrucken vernichtet wurden. Deshalb dieser etwas umständliche Weg.

Nun zu meiner Frage: Wenn die GL oder HR einen Anhörungsbogen (Kündigung, Einstellung usw.) in den Ordner ablegt, gilt er dann als zugestellt bzw. beginnt die Frist zu laufen? Wie sieht es mit den Fristen aus wenn BRV und Stelli nicht anwesend sind und somit niemand vom BR Zugriff auf diesen Ordner hat? Wir sind da etwas geteilt in unserer Meinung.

Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (4)

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kratzbürste

21.07.2020 um 11:43 Uhr

Das ist immer so. Fristbeginn ist die Zustellung beim BRV. Wenn es vorkommen kann, dass sowohl BRV als auch der Stellvertreter nicht da sind, sollte der BR eine Vertreterregelung beschließen. Natürlich muss im Fall der Fälle der genannte Vertreter dann auch Zugang zum gemeinsamen speziellen Ordner haben.

H
Hangman

21.07.2020 um 13:49 Uhr

Hallo Kratzbürste. Erst einmal danke für deine Antwort. Im Prinzip argumentiert ein Teil des Gremiums genau mit der von Dir gegebenen Antwort. Aber die andere Seite beruft sich auf §26 Abs.2 BetrVG. Dort steht, „Zur Entgegennahme von Erklärungen…“ Ihrer Meinung nach kommt es zu keiner Entgegennahme weil die Dokumente nicht überreicht oder zugestellt sondern in einem Ordner abgelegt werden. Und das wäre keine Zustellung und somit kann eine Entgegennahme nicht stattfinden. Es geht jetzt also nicht um die Benennung weiterer Stellvertreter sondern ob eine Übergabe stattgefunden hat oder nicht.

K
kratzbuerste

21.07.2020 um 14:02 Uhr

Trotzdem, in dem Moment wo der Vorsitzende Kenntnis über den Vorgang hat, läuft die Frist. Wenn der dann Zeit braucht, um das Dokument (oder was auch immer) weiter zu geben, läuft die Frist dennoch. Die Frage dürfte sein, wann der BRV bemerkt, dass der AG etwas in den Ordner gelegt hat. Allein die Ablage eines Vorgangs löst nicht die Frist aus. Ihr solltet da klare Regeln mit dem Arbeitgeber vereinbaren.

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seehas

21.07.2020 um 15:39 Uhr

Früher war das ganz einfach: wenn es im Briefkasten ist, dann ist es zugestellt. Mit den modernen Kommunikationsmitteln ist das nicht mehr so offensichtlich. Ich würde euch empfehlen eine Regelungsabrede mit der Geschäftsführung zu treffen, in der definiert wird wie es genau gehandhabt werden soll.

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