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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Alter BR hat Aufzeichnungen vernichtet

M
Moejoe
Jun 2022 bearbeitet

Nach der Übernahme der BR Geschäfte (komplett neu gewählter BR), ist uns aufgefallen, dass kaum noch Unterlagen vorhanden sind.

Auf Nachfrage wurde uns durch die ausgeschiedenen BR Mitglieder mitgetilt, dass alle Unterlagen, inkl Beschlüsse und Protokolle, die nach deren Meinung für uns nicht mehr relevant sind vernichtet wurden. In der Folge sind keine Beschlüsse und Protokolle, welche älter als ein Jahr sind vorhanden.

Prinzipiell ist das Kind ja in den Brunnen gefallen und die Unterlagen unwiederbringlich verloren. Wie sollten wir uns in diesem Fall verhalten?

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Community-Antworten (5)

D
DummerHund

09.06.2022 um 13:27 Uhr

Es klingt zwar blöde, aber abhacken und das Beste für die Zukunft machen.

U
UdoWoe

09.06.2022 um 13:39 Uhr

Auf der einen Seite wäre es natürlich interessant zu wissen mit was sich der alte BR alles beschäftigt hat, auf der anderen Seite könnt ihr als neuer BR alles neu beschließen. Ich finde es sehr schade, das manch "alter" BR so rigoros vorgeht. Wichtig wäre natürlich für euch zu wissen, ob da wirklich relevante Daten für eure Arbeit vernichtet worden sind. Z.b. unterschrieben BV oder Absprachen mit der GL bzw. HR.

M
Muschelschubser

09.06.2022 um 13:46 Uhr

Eine solche Diskussion hatten wir kürzlich schon einmal hier. Da gab es durchaus verschiedene Blickwinkel.

Beschränkt man den Blick auf Art. 5 DSGVO und dem Grundsatz der Datenminimierung, ist hier vollkommen zweckmäßig verfahren worden - auch wenn die Unterlagen den Einstieg in die neue Amtszeit erleichtert hätten.

Ob einige der Aufzeichnungen heute noch von Relevanz wären und eine längere Aufbewahrung gerechtfertigt hätten, könnt Ihr jetzt leider nicht mehr nachvollziehen.

Insofern könnt Ihr jetzt nur Eure normale Tätigkeit aufnehmen und hoffen, dass Ihr alle Beschlüsse so gut wie möglich ohne diese Unterlagen fassen könnt. Wenn ihr den Bezug zu einem Thema aus dem "alten" BR herstellen müsst, erhaltet Ihr ja vielleicht mündliche Informationen eines ehemaligen BRM.

Bezüglich der zukünftigen Aufbewahrung müsst Ihr dann selbst prüfen, wo die DSGVO zwingend einzuhalten ist, und für welche Unterlagen eine Aufbewahrung bis in die nächste Amtszeit zu rechtfertigen wäre.

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rsddbr

09.06.2022 um 14:03 Uhr

"[..] die nach deren Meinung für uns nicht mehr relevant sind [..]"

Daraus schließe ich in meiner unendlichen Naivität, dass sich der alte BR tatsächlich Gedanken gemacht hat und würde sagen, dass er völlig richtig gehandelt hat.

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Relfe

09.06.2022 um 14:18 Uhr

alles korrekt gelaufen, weil nur Beschlüsse die noch Wirkung entfalten können gem DSGVO aufbewahrt werden dürfen. Und außerdem: warum will man das wissen was älter als 1 jahr ist? reine Neugierde?

das letzte Jahr ist ja offentsichtlich noch da, das reicht doch für Protokolle und Beschlüsse die keine Wirkung mehr entfalten. (streng genommen vertsößt das auch schon gegen die DSGVO, gerade wenn es z.B. persönliche Daten sind wie bei Bewerbungen) Und entscheiden muss das logischerweise der BR der den Beschluss gefasst hat, der neue hat doch gar nicht das Hintergrundwissen um das entscheiden zu können. Sonst sind dann irgendwann noch alle Unterlagen seit x-Jahren vorhanden.

Abgesehen davon: alte Unterlagen waren ja damals BR-intern und nicht für alle zugänglich, wenn man die "ewig" aufbewahrt und alle nachfogenden BR die dann einsehen können, wird doch auch die "Vertraulichkeit" unterlaufen, weil sie eben nur noch "rein informativ" sind und nicht mehr zur Arbeit des aktuellen BR gehören (keine Wirkung und keinen aktuellen Bezug) --> ist aber meine persönliche Meinung

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