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400Euro-Kräfte kriegen Vollzeitverträge angeboten weil ihr Arbeitsplatz an Fremdfirma vergeben wurde!?

S
stefano
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter/innen Wir haben bei uns in der Firma zwei 400Euro-kräfte als Reinigungskräfte beschäftigt. Die Reinigung wurde jetzt allerdings an eine Reinigungsfirma übergeben. Jetzt bietet unser AG den Damen eine Vollzeitstelle in der Produktion an(Wechselschicht)oder sie müssten gehen. Er weiß allerdings dass diese Damen nur Teilzeit wollen und können. Ist dies so einfach für ihn oder muss er 400Euro Stellen anbieten?? es gibt allerdings nur noch Zwei Teilzeitstellen in der Firma(Verwaltung) und diese würden sich sogar auf Vollzeitstellen umschreiben lassen da hier niemand mehr mit der Arbeit hinter her kommt da die Auftragslage kontinuierlich zunimmt aber seit Jahren Personell nichts getan wird. Jeder ist am Limit und schafft die Arbeit nicht mal mehr mit massiven Überstunden. Wir sind noch nicht so strukturiert im BR da es uns erst seit 2 Jahren gibt und wir ja alles erst nach und nach einführen können und die passenden Schulungen und alles besuchen müssen um uns auf dieses Amt richtig einzubringen. Haben wir hier irgend eine MB? Zum Thema Überstunden wird in den nächsten Monaten eine BV abgeschlossen, dies ist alles was uns bis jetzt einfällt um hier etwas zu ändern.. über ein Paar Tipps wären wir sehr dankbar. Vielen Dank Stefano

98002

Community-Antworten (2)

G
gironimo

02.01.2013 um 17:57 Uhr

Natürlich kommen verschiedene Ansätze im BetrVG als Möglichkeit in Frage Euch einzubringen.

Aber einmal ganz praktisch. Die beiden haben ja jetzt auch Verträge. Diese sollen geändert werden. Wird keine einvernehmliche Lösung gefunden, käme nur die Änderungskündigung in Betracht (Beendigungskündigung würde ja zunächst einmal ausscheiden, da der AG ja bereits Arbeitsplätze anbietet).

Bei einer Änderungskündigung wäre der BR nach § 102 und § 99 BetrVG zu beteiligen. Da hättet Ihr also schon einiges in der Hand.

Auch über Personalplanung, Beschäftigungssicherung (§§ 92,92a BetrVG) könntet Ihr reden.

Jedenfalls solltet Ihr zunächst mit den Betroffenen reden und die "Zielvorstellungen" und sonstigen Möglichkeiten mit Ihnen diskutieren und dann das Gespräch mit dem AG suchen. Vielleicht lassen sich mit guten Argumenten ganz einfache betriebliche Lösungen finden - und dies ist nicht immer eine Sache von Paragraphen.

B
BRMetall

02.01.2013 um 19:02 Uhr

Die bloße Vergabe von zuvor im Betrieb verrichteten Tätigkeiten an einen Dritten, wie sie für das "Outsourcing" oft typisch ist, stellt hingegen keinen Betriebsübergang dar (z.B. Auslagerung der zuvor im Betrieb über Reinigungskräfte selbst vorgenommene Gebäudereinigung auf ein externes Gebäudereinigungsunternehmen). Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn der Dritte neben dem Auftrag allerdings noch weitere (wesentliche) Betriebsmittel übernimmt, z.B. die vormals im Betrieb eingesetzten Gerätschaften, das Personal oder die Arbeitsorganisation. Vor diesem Hintergrund sollte daher auch bei Outsourcingmaßnahmen immer sorgfältig geprüft werden, ob sich hierin nicht ungewollt ein Betriebsübergang bzw. Teilbetriebsübergang versteckt.

Auch dieses kann ggf geprüft werden. Vielleicht übernimmt die Reinigungsfirma ja die Kräfte auch

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