Keine Vollzeitbeschäftigung in Sicht - wie soll der BR beurteilen, wieviel Vollzeitverträge das Unternehmen verträgt?
In unserem Betrieb gibt es kaum Vollzeitstellen, wohl aber diverse MA, die gerne in Vollzeit arbeiten würden. Der AG stellt dauernd neue Leute ein, die ebenfalls nur flexible Stundenverträge bekommen. Wir finden das unsozial und meinen, dass zuerst die "alten" MA mehr Stunden bekommen sollten. Der AG argumentiert, Vollzeitverträge seien schlecht für's Unternehmen, da sie Fixkosten darstellen. Die flexiblen MA könnte man dahingegen zu Hause lassen wenn die Geschäfte schlechter liefen und das sei ja für alle besser (d.h. es müsse keiner gekündigt werden).
Welchen Handlungsspielraum hat der BR? Wie soll der BR beurteilen, wieviel Vollzeitverträge das Unternehmen verträgt? Der AG kann einem ja viel erzählen.
Freu' mich auf eure Antworten, Susa
Community-Antworten (6)
11.10.2006 um 18:43 Uhr
schon mal an § 9 TzBfG gedacht?
das problem ist, dass es hier um individualrechtliche geschichten geht und der BR hier eigentlich nicht in der uhr ist
11.10.2006 um 18:44 Uhr
macht eure mitwirkung bei einstellungen geltend. dser br kann einstellungen widersprechen wenn dadurch andere mitarbeiter nachteile zu erwarten haben. verlangt interne stellenausschreibungen und lasst euch alle bewerbungen zeigen.
11.10.2006 um 18:47 Uhr
Vielleicht laufen die Geschäfte aber auch schlechter, weil der AG nicht kapiert, das er durch solch eine Sichtweise vielleicht auf motiviertes und qualifiziertes Personal verzichtet.
Es gibt durchaus Unternehmer, die der Ansicht sind, das Leiharbeiter günstiger als festes Personal ist, dabei aber die Produktivität eingearbeiteter Mitarbeiter außer acht läßt.
@Harald, wodurch entstehen anderen Mitarbeitern Nachteile, nur weil sie nicht in Vollzeit übernommen werden ?
11.10.2006 um 18:50 Uhr
@harald
die nachteile sehe ich auch nicht. es handelt sich doch nur um entgangene vorteile....
11.10.2006 um 18:53 Uhr
@Rollie, paula :-))
11.10.2006 um 18:56 Uhr
ist es kein nachteil wenn ich nicht vollzeit arbeiten darf weil eine teilzeitkraft eingestellt wurde. jedenfalls kann der br widersprechen ,it dieser argumentation. sollte die gl anderer meinung sein gibt es stellen die das klären
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