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Formulierung Zwischenzeugnisse mit Zeitfenster?

B
betriebsratten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und Guten Tag, ist es bei Zwischenzeugnissen zulässig bzw. üblich dass bei Tätigkeiten Zeitfenster angegeben werden, in denen diese Tätgkeiten ausgeübt wurden? Vielen Dank vorab und alles Gute für 2013 von den Betriebsratten

80306

Community-Antworten (6)

G
gironimo

02.01.2013 um 17:43 Uhr

.... nach ja - das kommt darauf an. Üblich ist es vielleicht nicht. Manchmal macht das Sinn; aber schließlich müsste man schon das gesamte Werk sehen. Laß Dich doch mal von einem Fachanwalt beraten.

H
Hoppel

02.01.2013 um 19:56 Uhr

Wenn sich die Tätigkeit in einem Betrieb mehrfach geändert hat, IST dieser berufliche Werdegang im Sinne der Vollständigkeit in einem Zeugnis aufzuzeigen. Völlig egal, ob es sich um ein Zwischen- oder Abschlusszeugnis handelt. Dazu gehört natürlich auch der Zeitverlauf.

K
Kölner

02.01.2013 um 20:09 Uhr

@Hoppel Das ist mir neu! Ist es echt egal, ob man ein Zwischen- oder ein Abschlusszeugnis bekommen will? Und ist der AG wirklich gehalten im Zwischenzeugnis den GESAMTEN Werdegang des AN im Betrieb wiederzugeben? Zweifel

B
BRMetall

02.01.2013 um 21:31 Uhr

Der Inhalt. Folgende Angaben sollte ein Zeugnis enthalten:

  • die Überschrift "Zeugnis" oder "Zwischenzeugnis"
  • Angaben zur Person: Name und Vorname (falls Sie Ihren Namen geändert haben, auch der Geburtsname), Titel, Geburtsdatum, Geburtsort
  • Beginn und Ende der Tätigkeit (Beschäftigungsdauer mit Angabe von Unterbrechungen)
  • Bezeichnung und Beschreibung der Tätigkeit: Genaue Beschreibung aller Haupt- und Nebenaufgaben. Darstellung von Tätigkeitsschwerpunkten. Wie hat sich der Mitarbeiter entwickelt, verändert, weitergebildet, ist er befördert worden, sind Kompetenzen erweitert worden?
  • Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Mitarbeiters: Leistung umfaßt fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, die Arbeitsqualität und -quantität, Initiative, Belastbarkeit u.ä. Das Verhalten wird nach Kriterien wie soziales Verhalten, Lernfähigkeit, Zuverlässigkeit, Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten beurteilt.
  • der Grund des Ausscheidens
  • Dank und gute Wünsche für die Zukunft
  • Datum und Unterschrift des/der Vorgesetzten

Beim Zwischenzeugnis dann anstelle des Grundes des Ausscheidens, der Grund für das Zeugnis

Siehe auch hier: http://arbeits-abc.de/was-ist-ein-zwischenzeugnis/

K
Kölner

02.01.2013 um 22:21 Uhr

@BRMetall Ich kann nur noch lachen...

W
Watschenbaum

02.01.2013 um 22:29 Uhr

es ist sowohl zulässig als auch üblich und im besonderen auch noch sinnvoll.................

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