Formulierung Zwischenzeugnisse mit Zeitfenster?
Hallo und Guten Tag, ist es bei Zwischenzeugnissen zulässig bzw. üblich dass bei Tätigkeiten Zeitfenster angegeben werden, in denen diese Tätgkeiten ausgeübt wurden? Vielen Dank vorab und alles Gute für 2013 von den Betriebsratten
Community-Antworten (6)
02.01.2013 um 17:43 Uhr
.... nach ja - das kommt darauf an. Üblich ist es vielleicht nicht. Manchmal macht das Sinn; aber schließlich müsste man schon das gesamte Werk sehen. Laß Dich doch mal von einem Fachanwalt beraten.
02.01.2013 um 19:56 Uhr
Wenn sich die Tätigkeit in einem Betrieb mehrfach geändert hat, IST dieser berufliche Werdegang im Sinne der Vollständigkeit in einem Zeugnis aufzuzeigen. Völlig egal, ob es sich um ein Zwischen- oder Abschlusszeugnis handelt. Dazu gehört natürlich auch der Zeitverlauf.
02.01.2013 um 20:09 Uhr
@Hoppel Das ist mir neu! Ist es echt egal, ob man ein Zwischen- oder ein Abschlusszeugnis bekommen will? Und ist der AG wirklich gehalten im Zwischenzeugnis den GESAMTEN Werdegang des AN im Betrieb wiederzugeben? Zweifel
02.01.2013 um 21:31 Uhr
Der Inhalt. Folgende Angaben sollte ein Zeugnis enthalten:
- die Überschrift "Zeugnis" oder "Zwischenzeugnis"
- Angaben zur Person: Name und Vorname (falls Sie Ihren Namen geändert haben, auch der Geburtsname), Titel, Geburtsdatum, Geburtsort
- Beginn und Ende der Tätigkeit (Beschäftigungsdauer mit Angabe von Unterbrechungen)
- Bezeichnung und Beschreibung der Tätigkeit: Genaue Beschreibung aller Haupt- und Nebenaufgaben. Darstellung von Tätigkeitsschwerpunkten. Wie hat sich der Mitarbeiter entwickelt, verändert, weitergebildet, ist er befördert worden, sind Kompetenzen erweitert worden?
- Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Mitarbeiters: Leistung umfaßt fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, die Arbeitsqualität und -quantität, Initiative, Belastbarkeit u.ä. Das Verhalten wird nach Kriterien wie soziales Verhalten, Lernfähigkeit, Zuverlässigkeit, Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten beurteilt.
- der Grund des Ausscheidens
- Dank und gute Wünsche für die Zukunft
- Datum und Unterschrift des/der Vorgesetzten
Beim Zwischenzeugnis dann anstelle des Grundes des Ausscheidens, der Grund für das Zeugnis
Siehe auch hier: http://arbeits-abc.de/was-ist-ein-zwischenzeugnis/
02.01.2013 um 22:21 Uhr
@BRMetall Ich kann nur noch lachen...
02.01.2013 um 22:29 Uhr
es ist sowohl zulässig als auch üblich und im besonderen auch noch sinnvoll.................
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