Erstellt am 20.05.2006 um 17:23 Uhr von Sonja
Nach § 630 BGB und § 109 Gewerbeordnung muss der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis ausstellen.
Jeder einzelne Arbeitnehmer könnte klagen.
Da BR-Mitglieder Kündigungsschutz haben, sollte ein Betriebsratsmitglied das auch davon betroffen ist, dem Arbeitgeber schriftlich mit Klage drohen und die Klage auch sofort einreichen.
Vor Gericht muss jeder einzelne nachweisen, dass er ein Arbeitszeugnis angefordert hat.
Hier ein
------------------- M U S T E R - B R I E F --------------------------
An
#### bitte hier die Anschrift Ihres
#### ** alten** Arbeitgebers eintragen
Betreff: Bitte um ein Arbeitszeugnis
Sehr geehrte Damen und Herren,
da wir in die neue .......Service-GmbH eingegliedert wurden, bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses / Zwischenzeugnisses.
Ich bitte um kurzfristige Ausstellung. Als Termin habe ich mir den ..... vorgemerkt.
Sollte mir mein Zwischenzeugnis nicht bis zum oben genannten Termin vorliegen, werden ich mein Recht sofort einklagen.
### Ihr Wohnort ###, den ### Datum ###
Mit freundlichen Grüßen
### Ihr Vor- und Nachname ###