Erstellt am 14.12.2012 um 13:12 Uhr von Rattle
Hallo,
spätestens 10 wochen vor ablauf der amtszeit soll der Wahlvorstand bestellt sein.
§16BetrVG
is ja noch ein wenig hin, aber es gibt wahlkalender. da steht eigendlich alles drauf.
MFG
Erstellt am 14.12.2012 um 13:18 Uhr von petrus
Der Wahlzeitraum beginnt am 1.3.14. Und die Wahl sollte so rechtzeitig stattfinden, dass die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums vor dem Ende der Amtszeit des alten Gremiums stattfindet.
Dieses Ende der Amtszeit hat mit dem Wahltermin der letzten Wahl nur insofern zu tun, dass es unmöglich vor dem 28.4.14 sein kann.