Erstellt am 28.12.2012 um 20:38 Uhr von karlk
Ein Arbeitgeber kann vieles ,ob er es dann rechtlich durchsetzen kann ist die andere Frage .
Selbstverständlich ist eine Versetzung mitbestimmungspflichtig ,wenn ihr ein BR habt. Aber selbst wenn der Br zustimmt kommt es auch auf den Arbeitsvertrag an ,ob s dann rechtens wäre . Dieser muesste dann von einem Rechtssekretär oder Fachanwalt überprüft werden.
Auf keinen Fall kann der Arbeitgeber dein Lohn kürzen ,er müsste dann eine Änderungskündigung durchführen und evtl. eine Sozialauswahl durchführen (sofern ihr über 10 Leute seid.)
In diesem Fall nimmt man den Vertrag unter sozialen Vorbehalt an (nicht annehmen und nicht ablehnen ,dieses kann vor Gericht ,wenn man verliert zur Kündigung führen ) und reicht innerhalb einer 3 Wochen Frist ,Klage zur überprüfung ein.
Erstellt am 28.12.2012 um 20:39 Uhr von Matze
Lt. §99 BetrVG ist bei mehr als 20 "wahlberechtigten" Mitarbeitern der Betriebsrat zu informieren...
Nach Deinen Infos wäre hier wie bei einer Änderungskündigung zu verfahren.
(siehe oben, türkisen Button "Urteile & Gesetze")
Erstellt am 29.12.2012 um 08:39 Uhr von gironimo
Der BR ist bei einer Versetzung nicht nur zu Informieren, sondern der BR muss seine Zustimmung erteilen. Tut er dies nicht (zulässige Zustimmungsverweigerungsgründe siehe auch § 99 BetrVG), muss der AG die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Weniger Geld gegen den Willen des Betroiffenen: Wie oben schon beschrieben: nur über "Änderungskündigung"; ein Kapitel für sich.