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Versetzung

P
PetraZ
Jan 2018 bearbeitet

Wir arbeiten im Krankenhaus, bei der Kollegin wurde von der Hyiene Kontrolle durchgeführt,auf Grund der Mängel, soll sie Versetzt werden, auf eine andere Station. Wir haben auch mit unseren großen Chef schon darüber gesprochen, wie es sein kann das nach 4Jahren, es jetze plötzlich so ist, Er will es Untersuchen.Es ist unsere BRVorsitzende es wurde im Krank Kontroliert und in letzter zeit sehr viel.Das Hygiene Protokoll ist plötzlich nicht mehr da.Hygienebeauftragte ist nicht da hat Urlaub,und ich habe die Anhörung zu ihrer Versetzung, deshalb meine Frage kann ich es jetze aufschieben oder ablehnen. Mit freundlichen Gruß Petra

1.424014

Community-Antworten (14)

S
Snooker

27.12.2012 um 20:40 Uhr

Hi Petra,Ich denke mal das Deine drei Threads alle zu einem und dem selben Thema gehören. Eine Bitte, kannst Du bitte bei einem Thread bleiben wenn Du neu antwortest. Dazu brauchst Du unteder dem Thread den Du schon rein gesetzt hast nur augf beitrag ansehen oder antworten klicken, dann unten wieder auf Antwort. Wenn Du weiterhin so alles auseinanderziehst blickt keiner mehr durch. Ist nicht bös gemeint, nur ne Hilfe für Dich und uns ;-) Gruß rainerw

G
gironimo

27.12.2012 um 20:59 Uhr

Ich würde dem AG mitteilen, dass die erforderlichen Informationen im Sinne des § 99 BetrVG, die Ihr zu Eurer Meinungsbildung benötigt noch nicht vorliegen, da der AG selbst ja sagt, er müsse den Fall noch untersuchen und auch andere Personen (Hygienebeauftragter), die zu der Angelegenheit Informationen liefern können, z.Zt im Urlaub sind.

Dann weist Du noch darauf hin, dass die Frist, in der Ihr Euch äußern müsst/könnt erst zu laufen beginnt, wenn alle Informationen vorliegen.

B
BRMetall

27.12.2012 um 21:42 Uhr

Gerade wenn es im KH bei dem Thema Hygiene Probleme gibt, MUSS der AG sofort handeln. Auch weil es hier nicht zu letzt um die Gesundheit und gar das Leben der Patienten geht. Es sind leider wegen solcher Probleme schon Menschen/Patienten gestorben. Daher MUSS sofort und lieber auch vorbeugend gehandelt werden. Ich kenne die negativen Folgen der Hygiene in KH leider aus eigener Erfahrung. Der AG kann und MUSS hier auch sofort handeln, da Gefahr fuer Leib und Leben der Patienten besteht.

B
BRMetall

27.12.2012 um 21:45 Uhr

Es kann, das zeigen auch Untersuchungen bei diesem Thema auch gar nicht zu viel geprueft kontrolliert werden. Auch BR sollten hier an die Folgen bei Hygienemaengel fuer die Patienten denken.

S
Snooker

27.12.2012 um 21:54 Uhr

Vollständig heisst auch die schriftl. oder mündl. Aussage des Hygienebeauftragten, denn dieser ist für das Protokoll verantwortlich. (Hiesse im Umkehrschluss hier hätte noch jemand geschlampt wenn das Protokoll weg ist). Weiter Frage ich mich wie es sein kann das erst ne Anhörung zur Versetzung kommt und der AG erst danach der Angelegenheit nachgehen will. Erst müssten seine Nachforschungen abgeschlossen sein bevor er den BR eine komplette Anhörung zu einer Versetzung übermitteln kann. Vorher wären ja nicht alle Fakten zusammen und die Frist würde nicht anfangen zu laufen. Also wären schon alleine hier genügend Günde der Versetzung nicht zu zustimmen. Wenn alle Stricke reißen könnte die zu Versetzende die Versetzung doch noch zuwilligen indem sie Unterschreibt mit "vorläufige Zustimmung" und die ganze Sache von Ihrem Anwalt prüfen lässt. Der BR kann sich derweilen Gedanken machen wie es denn sein kann das in letzter Zeit immer dann bei MA Kontrollen sind wenn diese gerade nicht da sind. Hier sollte man mit AG und Hygienebeauftragten eine Lösung finden, das sollten solche Kontrollen stattfinden zumindest bei Abwesendheit der betroffenen Personen ein BR Mitglied zugegen ist.

Wer hat die Versetzung eigentlich angeordnet oder beantragt?

S
Snooker

27.12.2012 um 21:58 Uhr

@BRMetall Möchte deine Meinung oder Äusserung nicht zu sehr ins andere Licht rücken, aber weil andere was evtl. nicht auf die Reihe kriegen sind MA kein Freiwild

N
nicoline

27.12.2012 um 23:31 Uhr

Hallo PetraZ Wir arbeiten im Krankenhaus Erklär doch mal bitte, welche Berufsgruppe mit "wir" gemeint ist.

bei der Kollegin wurde von der Hyiene Kontrolle durchgeführt was genau wurde kontrolliert?

Wir haben auch mit unseren großen Chef schon darüber gesprochen, wie es sein kann das nach 4Jahren, es jetze plötzlich so ist, was genau bedeutet denn "großer Chef"?

wie es sein kann das nach 4Jahren, es jetze plötzlich so ist, Er will es Untersuchen. was genau will er denn untersuchen?

Es ist unsere BRVorsitzende es wurde im Krank Kontroliert was kann denn kontrolliert werden, wenn die Kollegin krank ist?

ich würde so handeln, wie gironimo es vorgeschlagen hat. Allerdings empfehlen die Kommentierungen zum BetrVG dass, wenn man einen Antrag wegen fehlender Informationen ablehnt, genau benannt werden soll, welche Informationen noch vorzulegen sind. Das wäre in eurem Fall ja mindestens das Protokoll. Weiterhin wäre zu klären, wieso davon ausgegangen wird, dass durch die Versetzung auf eine andere Station die Mängel in der Hygiene verschwinden. Hier wäre doch wohl eher eine intensive Schulung oder Ursachenforschung angebracht, warum es zu Mängeln kommt .

Wäre nett, wenn Du noch mal antwortest. Einfach unten "neue Antwort" anklicken und losschreiben.

Gruß, nicoline

B
BRMetall

28.12.2012 um 10:12 Uhr

@Snooker

Ja, stimme Dir zu AN sind kein Freiwild.

Doch gerade das Thema Hygiene im KH ist ein Lebenswichtige. Da können und dürfen AG eben wegen der Problemetik und der leide roft sehr sehr negativen und nicht mehr umkehrbaren Folgen für Patienten eben nicht warten, auch nicht bis ggf ein BR mit seiner Beratung zufriedenstellend fertig ist. Hier MÜSSEN AG dann auch vorher handeln.

Denn auch der BRV wird wohl es nicht Betroffenen oder deren Angehörigen im Nachgang verständlich machen können, dass der Patient hier leider wegend er zu beachtenden MB und dem Beratungsrecht des BR warten musste und dann auch die Folgend daraus tragen musste.

Hier MUSS der AG dann ggf auch BetrVG § 100 Vorläufige personelle Maßnahmen nutzen.

G
gironimo

28.12.2012 um 10:27 Uhr

Na eben - § 100 - das kann er ja machen - falls es tatsächlich um die Hygiene und nicht doch um die störende BR-Kollegin geht. Und so eilig wird es nicht sein; die Kollegin hat ja Urlaub und wird daher z.Zt. nicht fehlerhaft arbeiten.

Außerdem - bei Hygienemängeln - die hier noch nicht einmal näher definiert wurden - kann auch Schulung helfen.

Also nicht immer gleich vom schlimmsten Fall ausgehen. Den würde der AG wahrscheinlich kennen und braucht nicht erst nachzuforschen.

Ja nicoline ->genau benannt werden soll, welche Informationen noch vorzulegen sind< das stimmt schon. Es reicht ja schon eine Wissenslücke, die man dann benennen kann und schon kommt man mit der Frist zu dem Punkt, wo die, die etwas dazu sagen hätten, auch wieder im Haus sind.

N
nicoline

28.12.2012 um 11:48 Uhr

BRMetall AG in Krankenhäusern müssen bzgl. Hygienemängeln handeln, wenn es Anlass gibt zu handeln . Ob hier wirklich Anlass zum Handeln gegeben ist, läßt sich aus den sehr mageren Angaben von PetraZ überhaupt nicht ableiten. Und ob die Handlung in Form einer Versetzung die Hygienemängel beheben würde, wage ich stark zu bezweifeln. Ich sehe das genauso wie gironimo.

Vielleicht antwortet PetraZ ja noch einmal und bringt etwas Licht in die Dunkelheit.

B
BRMetall

28.12.2012 um 14:52 Uhr

@nicoline

Ich aber auch andere Beobachter haben ja schon festgestellt, dass das Thema Hygiene in den KH bei uns leider nicht so behandelt wird wie es müsste. Sei es, dass Pflegekräfte aber auch Ärzte von einem Patienten zum anderen mit Körperkontakten gehen ohne Handschuhe zutragen/ zuwechsel oder die Hände und auch die Hilftsmittel zB. Stethoskope zu desinfizieren. Teils musste auch ich leider fetstellen, dass man von Zimmern welche extra an den Türen wegen Probleme gekennzeichnet waren in andere Patientenzimmer ging ohne die Schutzkleidung zu wechseln oder und die Hande zu desinfizieren.

Gerade dieses war ja auch schon des öfftern berechtig in den Medien behandelt worden.

Wenn also der AG Hygienemängel feststellt oder vermutet muss er erst einmal sofort handeln. Sollte es sich dann als falsch herausstellen, kann man es wieder rückgängig machen. Hier gilt für mich der Grundsatz, lieber Vorsorge und ggf einmal zu viel als zu wenig. Rückversetzen kann ich AN immer, doch geschädigte Patienen mit ggf mit sehr ersthaften Folgen lassen sich nicht einfach wieder auf Anfang setzen.

PS: Das Thema mangelde Hygiene findet man leider in vielen Berufen. Konnte ich heute auch wieder beim Bäcker erleben. Die Verkäuferin hatte zwar an einer Hand einen Handschuh an, doch diese Hand mit Handschuh nutzte sie auch zum Geld und Kasse anfassen.

Sorry, aber gerade bei diesem Thema bin ich aus Betroffenheit sehr genau und voll auf der Seite des Schutzes der Patienten.

S
Snooker

28.12.2012 um 19:14 Uhr

BRMetall

Es wurde schon oftmals in den Medien darüber berichtet das die meisten Arbeitsunfälle ab der 9ten Arbeitsstunde passieren und dennoch werden in Deutschland immer wieder Überstunden einfach angewiesen. Sorry, aber bleib hier mal bei dem Thema der Fragestellerin und behandel nur den einzelnen individuellen Fall so wie er dargestellt wird. Da merkt doch ein blinder mit ne´m Krückstock das da was nicht mit rechten Dingen zugeht.

P
PetraZ

28.12.2012 um 20:29 Uhr

Bei uns wird Hygiene sehr groß geschrieben, es finden Kontrollen statt, das ist ja auch richtig,es wurde in letzter zeit immer heufiger nur bei BR mitgliedern gesucht und musten mit Konziquenten rechnen, bei den anderen ging es so ab.

S
Snooker

28.12.2012 um 21:19 Uhr

@PetraZ

Es ist ja auch löblich wenn bei euch due Hygiene groß geschriebn wird, nur hilft weder uns noch Dir diese Aussage irgendwie weiter. Versuche bitte mal zu einigen Punkten hier Stellung zu nehmen und dann kann Dir weiter geholfen werden.

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