Anhörung zur Umsetzung
Habe am 24.12.12 Anhörungsbogen bekommen wegen Umsetzung, zählen die Feiertage da auch mit? Mit freundlichen Gruß Petra
Community-Antworten (2)
27.12.2012 um 12:31 Uhr
Hallo Petra,
die Frist für § 99BetrVG beträgt 1 Woche. Der 24.12. war ein Montag, also müßte der BR sich bis Montag geäußert haben => keine Fristverlängerung, weil der letzte Tag der Frist weder auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, die Feiertage zählen also mit.
§ 193 BGB (Sonn- und Feiertag; Sonnabend) Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
27.12.2012 um 12:46 Uhr
Ergänzung zu @nicoline Antwort:
Der Tag des Einganges wird also nicht mitgerechnet ;)
§ 187 BGB
Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
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