> Also wenn es der betrieb zulässt kann man auch morgens Sitzung halten.
Nein, nicht wenn es der Betrieb zulässt. BR-Arbeit hat grundsätzlich IMMER während der Arbeitszeit zu erfolgen. So weit das z.B. bei Sitzungen nicht geht, da z.B. im Schichtbetrieb die BRM immer sich nicht miteinander deckend bzw. überschneidende Arbeitszeiten haben, so MUSS dafür eine Regelung gefunden werden, die dafür sorgt, dass Sitzungen möglichst für alle BRM im gleichen Maße während der Arbeitszeit stattfinden. Sofern Sitzungen wöchentlich stattfinden reicht es i.d.R. die Sitzungen immer während der Frühschicht anzusetzen. Durch die Wechselschicht kommt dann jeder mal während der AZ dran. Ggf. kann man die Sitzung auch zum Schichtwechsel ansetzen, so dass zumindest Teile der Sitzung für alle BRM Arbeitszeit sind.
Bei außerordentlichen Sitzungen sollte der BRV diese so timen, dass sie für möglichst viele BRM während deren AZ stattfinden, auch hier ist u.U. eine Sitzung zum Schichtwechsel die Lösung.
Einfach die Sitzungen außerhalb der AZ ALLER BRM anzusetzen ist unzulässig, da dass eine Benachteiligung der BRM ist! Auch BRM haben ein Anrecht auf ihren Feierabend! Insofern muss der Zustand, dass BRM während ihrer Freizeit BR-Arbeit machen auf ein minimum reduziert werden. Die Bezahlung dieser Zeit ist, wie Marianne schon schreibt, zum einen eine ebenfalls unzulässige Bevorzugung und letztlich kein (dauerhafter!) Ausgleich für Arbeiten in der Freizeit. "Normale" AN sollen ja auch nicht dauerhaft Mehrarbeit leisten, warum dann die BRM?
Da das eine Pflicht für den BR ist, hat der Betrieb bzw. die Geschäftsführung da nichts, aber auch gar nichts dazu zu sagen. Natürlich müssen die BRM "betriebliche Belange" berücksichtigen, dass ist aber i.d.R. bereits dann getan, wenn sie sich rechtzeitig abmelden bzw. wenn Sitzungen zu festen Zeitpunkten stattfinden.
> Die Pdl muss sich in der Zeit für Ersatz sorgen?
Formell ja. Genaugenommen muss einfach die Arbeitsmenge der BRM so bemessen sein, dass die Zeit, welche die BRM mit BR-Arbeit verbringen nicht zu einer Erhöhung des Arbeitsvolumens führt. Das kann entweder dadurch passieren, dass die PDL für diese Zeit für jedes BRM explizit einen AN abstellt, der deren Arbeit dann macht; Die Arbeit des BRM kann aber auch einfach auf mehrere andere AN aufgeteilt werden; Oder aber es wird von vorneherein mit einem geringen Arbeitsvolumen geplant. WAS die PDL macht, ist erstmal egal, so lange im Endeffekt das BRM nach Rückkehr von der BR-Arbeit nicht von seiner eigentlichen Arbeit erschlagen wird.