W.A.F. LogoSeminare

Änderung Wochenarbeitstage

M
MCMarcus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wir haben im betrieb einen Betriebsrat. Nun hat der Arbeitgeber ohne unser Wissen die Wochenarbeitstage von 5 auf 6 Tage eingeführt.Die Mitarbeiter sind sauer kann ich Verstehen. meine Frage was können wir jetzt unternehmen im Betriebsrat wir haben doch ein Mitbestimmungsrecht. Welche Schritte müssen wir jetzt machen LG Morgen ist unsere letzte Sitzung für dieses Jahr

1.17704

Community-Antworten (4)

A
Arkalus

18.12.2012 um 15:59 Uhr

Hallo MCMarcus,

nach §87 Nr. 2 BetrVG habt Ihr hier ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber kann her nur etwas ändern, wenn er entweder EURE Zustimmung, oder sich die Zustimmung in der Einigungsstelle geholt hat.

Ihr solltet euch beraten, was IHR als Gremium wollt und dann dem Arbeitgeber schleinugst mitteilen, das eine Änderung gem §87 Nr. 2 BetrVG nur mit eurer Zustimmung möglich ist und darauf hinweisen, das die Alten Arbeitszeiten solange weiter gelten. bis Ihr euch geeinigt habt. Ferner soltet Ihr um ein Gespräch zu diesem Thema bitten, um Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung darüber zu beginnen.

Wenn das nicht hilft, ihm im Zweifel unmissverständlich klar machen, das Ihr bei Änderungsversuchen Gerichtlich mit anwalt dagegen vorgehen werdet.

Viel Erfolg und nicht euch drängen lassen!

M
MCMarcus

18.12.2012 um 16:07 Uhr

Vielen lieben Dank für Die schnelle Antwort.So sehe ich das auch wir werden jetzt so verfahren.Lieben Dank

B
Betriebsrätin

18.12.2012 um 16:10 Uhr

Was steht in den Arbeitsverträgen bzw TV? 5 Tage-Woche ider 6-Tage-Woche?

An dieses ist der AG gebunden. Beim ArbV müsste er mit Änderungskündigungen handeln beim TV mit der Gewerkschaft.

G
gironimo

18.12.2012 um 16:59 Uhr

Auch wenn Ihr jetzt schon an Weihnachten denkt: Ich würde den AG auffordern umgehend seine einseitige Änderung zurückzunehmen und den AN noch vor Weihnachten mitzuteilen, dass es zunächst bei der alten Regelung bleibt, bis eine Einigung mit dem BR erzielt wurde.

Natürlich mit einem Angebot zu Verhandlungen aber auch einen Hinweis, dass Ihr ggf. Eure Rechte auf dem Rechtsweg durchsetzen werdet.

Ihr solltet ferner auch a.o. Sitzungen ins Auge fassen, wenn der AG sich verweigert, um den Rechtsweg zu beschreiten.

Ihre Antwort