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Freigestellte abgesetzt - Neuwahlen?

A
Anonymus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wenn ein Betriebsrat abgesetzt wurde, gibt es dann Neuwahlen oder werden von den Listen welche nachkommen?

Abgesetzt wurde der Betriebsrat durch den geminsamen BR von mehreren Standorten.

Danke für eure Antworten.

1.29305

Community-Antworten (5)

M
Marianne

17.12.2012 um 18:10 Uhr

Ein BR kann nicht von AN oder anderen BR abgesetzt werden. Der BR kann entweder seine Auflösung beschließen oder die BRM können das Mandat niederlegen und so den Weg freimachen für Neuwahlen. Sonst kann nur das ArbG den BR auflösen. Dann belibt er aber weiterhin geschäftsführend im Mandat bis der Neu gewählte im Amt sit und muss nur den WV einsetzen.

§ 13 BetrVG einmal leden und ggf § 23 BetrVG

Abgesetzt wurde der Betriebsrat durch den geminsamen BR von mehreren Standorten.

Also das geht nicht! Auch können diese nicht einzelnen BRM das Mandat entziehen. Das wäre alles rechtwidrig und ggf sogar strafbar § 119 BetrVG

Wenn Neuwahlen dann wie sonst auch gem BetrVG WO

A
Anonymus

17.12.2012 um 18:49 Uhr

Naja, Fakt ist das die beiden Freigestellten keine mehr sind. Es gab sowas wie eine Vertrauensfrage oder so. WIe genau das abgelaufen ist, kann ich nicht sagen.

Nun die Frage ob das dann Neuwahlen gibt oder von den ursprünglichen gewählten der Liste genommen wird?

L
leserin

17.12.2012 um 19:03 Uhr

Hallo, ggf. ist hier ja etwas anders gemeint!

Der BR, also das Gremium kann höchstens die Freistellungen per Beschluss neu regeln. Dann bleiden die BRM weiter BRM sind aber nicht mehr freigestellt. Wie Freistellungen geregelt werden steht ja im BetrVG

Nur die Freistellung per Beschluss neu regeln hat nichts mit absetzen zu tun.

Daher ist es immer gut, genau zu schreiben was man meint!! :-))

B
Betriebsrätin

17.12.2012 um 19:07 Uhr

Anonymus

..gab sowas wie eine Vertrauensfrage oder so so etwas kennt das BetrVG nicht. Was das Gesetz nicht kennt gibt es also auch nicht.

Auch wenn das gesamte Gremium oder gar alle AN sagen, wir haben kein Vertrauen mehr, ändert dieses nichts. Dann kann ggf der BR nur im Rahmen des BetrVG handeln.

S
Snooker

17.12.2012 um 19:59 Uhr

Ich denke hier sollte Anonymos erst einmal Aufklären ob es ein Unternehmen mit mehreren eigenständigen Standorten und demnach mehreren örtl. Betriebsräten und einen Gesamtbetriebsrat ist. Oder ob es ein Betrieb ist der mehrere Standorte aber nur ein Betriebsrat für alle MA hat. Weiter noch, wer genau hat die Freistellung entzogen und ist dies per Beschluss oder einfach so von statten gegangen? Wenn Beschluss, statt dieser Tagesordungspunkt genau Formuliert auf der Tagesordung? Oder ist dieser Tagesordungspunkt vor Sitzungsbeginn dadurch hinzu gekommen indem alle ordungsgemäßen BRM´S der Ergänzung der Tagesordung zugestimmt haben? Denke wenn das Beantwortet ist kann man weiter diskutieren.

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