Erstellt am 07.12.2014 um 00:32 Uhr von Kölner
Gar nicht. Ihr wollt die Kollegen ans Messer liefern und das ohne Sinn und verstand.
Konzentriert euch mal auf eure Aufgaben und nicht darauf, Kollegen zu kategorisieren.
Schwach...
Erstellt am 07.12.2014 um 00:56 Uhr von Moreno
Br 2 Schulung war da sehr gut.....na vielleicht das abendliche Alkoholprogramm Mann Mann einige kommen vielleicht auf Ideen hier!
Erstellt am 07.12.2014 um 08:57 Uhr von Hoppel
@ Christobal
"Wir haben uns für die vier bekannten Kategorien (Alter, Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung, Unterhaltspflicht) entschieden."
Wenn man das liest, scheint Eure Schulung nicht wirklich gut gewesen zu sein. Ihr habt NULL Spielraum, was die Auswahl der Kategorien betrifft, die sind bereits im §1 Abs.3 KschG abschließend vorgegeben.
Außerdem ist es die Pflicht des AG, die Sozialkriterien vor einer betriebsbedingten Kündigung zu prüfen. Sorgfältige AG fordern ihre AN deshalb vor einer solchen Maßnahme schriftlich dazu auf, einen entsprechenden Fragebogen zu beantworten.
Siehe z.B.: http://www.iww.de/aa/archiv/sozialauswahl-so-geht-der-arbeitgeber-bei-der-feststellung-der-sozialen-auswahlgruende-auf-nummer-sicher-f5135
Es ist aber NICHT Euer Job, eine solche Liste zu erstellen!!! Und schon gar nicht ist eine solche Datensammlung durch das BDSG gedeckt, da es derzeit überhaupt KEINEN Grund gibt, diese Daten erfassen und auch noch für den "Fall der Fälle" speichern zu dürfen.
Steckt Eure Energien lieber in Angelegenheiten, deren Klärung erforderlich ist. Wie wäre es denn mit den §§ 92ff BetrVG?
Erstellt am 07.12.2014 um 09:44 Uhr von gironimo
Test test test
Naja - die Daten sind ja bereits in der Personalabteilung erfasst - allerdings sehe ich auch keinen Sinn in diesem Planspiel. Es ändert sich ja auch ständig etwas und Eure Auswahl kann in kurzer Zeit hinfällig sein.
Ich meine auch, dass der § 92a BetrVG Ansporn sein sollte, um eine Sozialauswahl vielleicht unnötig zu machen
Erstellt am 07.12.2014 um 09:59 Uhr von Hoppel
@ gironimo
Die einzigen Daten, die eine Personalabteilung von jedem AN zuverlässig & jederzeit liefern kann sind "Betriebszugehörigkeit" und "Alter" .
Ohne aktuelle Erhebung kann überhaupt keine verlässliche Aussage zu "Schwerbehinderung" und "Unterhaltspflichten" eines JEDEN AN getätigt werden ...
Soviel zu Deiner Aussage "Naja - die Daten sind ja bereits in der Personalabteilung erfasst"!
Erstellt am 07.12.2014 um 21:18 Uhr von christobal
Danke für die klaren Worte, die Botschaft ist angekommen.
Unser Referent war selber über 20 Jahre Betriebsrat und wir hatten das Thema natürlich bei der Fortbildung behandelt. Seine Aussage war, ein guter Betriebsrat wisse darüber Bescheid, wer nach den sozialen Gesichtspunkten am ehesten gefährdet sei, bei der nächsten Kündigungswelle betroffen zu sein. Zudem müsse der Betriebsrat bei der "Mitbestimmung" nach §102 sehr wohl begründen, wenn der AG soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Darf ich Eure Antworten dann so interpretieren, dass wir bei einer Kündigung dann für den §102 Abs. 3 Nr. 1 nur das verwerten dürfen, was unser AG im Rahmen der Anhörung mitteilt?
Nach den Antworten von Euch werden wir Thema im Gremium entsprechend sicherlich nicht weiterverfolgen. Und noch was in eigener Sache: Wir handeln stets in besten Absichten, und dass wir manchmal auf dem Holzweg sind als junges Gremium sollte uns nicht negativ ausgelegt werden. Wir lernen eben...
Erstellt am 08.12.2014 um 10:54 Uhr von Dezibel
Die letzte Entscheidung zur Kündigung fällt ein Richter.
Und wenn dann eine vom BR unterschriebene Liste auf den Tisch kommt, ist der Kollege draußen. Ist ja alles abgesegnet ...
Also Finger weg von Entlassungslisten.