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Punktbewertung bei Sozialauswahl

Q
Quicksilver
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, kann man irgendwo nachlesen wie die Punktbewertung bei einer Sozialauswahl, also bei Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung, zu gewichten ist? Gibt es eine Richtlinie? Oder ist Gewichtung mit dem AG auzuhandeln? Googlen hat nicht genutzt.

Gruß Quicksilver

3.79203

Community-Antworten (3)

K
Kölner

09.05.2007 um 14:34 Uhr

@Quicksilver KSchG?

R
RolfH

09.05.2007 um 15:30 Uhr

@ Qucksilver

Achtung beim Punkt Lebensalter! Hierzu gibt es seit gestern eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Osnabrück, dass das unter Einbeziehung und Berücksichtigung des AGG gesehen werden muss. Die haben einen bereits abgeschlossenen Interessenausgleich/Sozialplan im Hinblick darauf für nichtig erklärt.

Nachzulesen im neuesten Newsletter von AiB (Arbeitsrecht im Betrieb). Kann ich Dir weiterleiten, wenn ich Deine Mail-Addy hätte.

Grüße

D
Dr.House

09.05.2007 um 17:15 Uhr

Hallo Quicksilver! Vielleicht helfen Dir folg. Angaben. Wir haben Anfang des Jahres ein Seminar zum Thema Betr.änderung/Betr.übergang belegt.Da ging es auch um Sozialplanverhandlungen. Die Referentin gab uns folg.Beispiel zur"Punkt- wertmethode". -pro Jahr der Betriebszugehörigkeit=2 Punkte -pro Lebensjahr über 40 =3 Punkte -pro unterhaltsberechtigtem Kind =6 Punkte -pro 10% Grad der Behinderung =2 Punkte

Jedem Punkt wird nun ein bestimmter Betrag zugeordnet.

Gruß Dr.House

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