Erstellt am 09.05.2007 um 12:34 Uhr von Kölner
Erstellt am 09.05.2007 um 13:30 Uhr von RolfH
@ Qucksilver
Achtung beim Punkt Lebensalter! Hierzu gibt es seit gestern eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Osnabrück, dass das unter Einbeziehung und Berücksichtigung des AGG gesehen werden muss. Die haben einen bereits abgeschlossenen Interessenausgleich/Sozialplan im Hinblick darauf für nichtig erklärt.
Nachzulesen im neuesten Newsletter von AiB (Arbeitsrecht im Betrieb). Kann ich Dir weiterleiten, wenn ich Deine Mail-Addy hätte.
Grüße
Erstellt am 09.05.2007 um 15:15 Uhr von Dr.House
Hallo Quicksilver!
Vielleicht helfen Dir folg. Angaben.
Wir haben Anfang des Jahres ein Seminar zum Thema Betr.änderung/Betr.übergang belegt.Da
ging es auch um Sozialplanverhandlungen.
Die Referentin gab uns folg.Beispiel zur"Punkt-
wertmethode".
-pro Jahr der Betriebszugehörigkeit=2 Punkte
-pro Lebensjahr über 40 =3 Punkte
-pro unterhaltsberechtigtem Kind =6 Punkte
-pro 10% Grad der Behinderung =2 Punkte
Jedem Punkt wird nun ein bestimmter Betrag zugeordnet.
Gruß Dr.House