Erstellt am 10.12.2006 um 14:32 Uhr von zimba
@rika
sieh mal auf dieser Seite,
http://www.rae-frach.de/Sozialauswahl%20Punktetabelle.html
Erstellt am 10.12.2006 um 14:52 Uhr von Mona-Lisa
@rika,
für die Punkeverteilung Alter, Unterhaltspflichten wird die Lohnsteuerkarte herangezogen.
Wenn dein Kollege keine Unterhaltspflichten gegenüber seiner Lebenspartnerin hat, wird er vor Gericht auch kaum Chancen haben, von einer Kündigung ausgeschlossen zu werden.
Erstellt am 10.12.2006 um 20:04 Uhr von wieselchen123
bei der Punkteverteilung kann der Arbeitgeber sogenannte Leistungsträger ausschließen wird gern versucht. der BR muß jeden Fall auf seine soziale Schutzbedürftigkeit überprüfen denke dann hat der mit den Unterhaltsverpflichtungen natürlich bessere Karten.Im übrigen muß sich der Arbeitgeber mit dem BR einigen wie die Punkte in der Gewichtigkeit zu verteilen sind .
Gruß Wieselchen
Erstellt am 11.12.2006 um 11:00 Uhr von paula
eine punktetabelle ist nur ein anhaltspunkt. der AG dar nicht nur die punkte heranziehen, sondern er muss das ergebnis nochmal anhand der gesetzlichen kriterien überprüfen.
es stimmt nicht das die unterhaltsverpflichtungen nur nach der lohnsteuerkarte ermittelt wird. umstritten ist, ob der AG nachfragen muss, aber es ist wohl der sicherste weg für ihn (was natürlich nicht das problem des AN ist)
wenn in einer lebensgemeinschaft ein kind da ist, das ein partner mitgebracht hat, bestehen in der regel keine unterhaltsverpflichtungen in diese richtung. also was sollte man das als AG berücksichtigen?
außerdem sollte man aufpassen, dass man die sozialauswahl nicht nur als mathematisches problem sieht. das ist es sicher nicht. laut gesetz sind die sozialen gesichtspunkte bei der auswahl "ausreichend" zu berücksichtigen. das zeigt, dass der AG ein gewissen spielraum hat.
daher sind die interessanten ansatzpunkte gegen eine kündigung die unternehmerentscheidung (ist diese richtig dargelegt, kann der AG nachvollziehbar erklären wie die arbeit neu organisiert wird) und die vergleichsgruppen der sozialauswahl (ist der kreis der vergleichbaren AN richtig bestimmt; ist die Vorbildung des AN richtig berücksichtigt etc.)