Hay, kann mir jemand sagen ob bei einer Sozialauswahl, wenn mehrere Arbeitnehmer die gleiche Punktzahl haben jemand der in einer eheähnlichen Gemeinschaft wo der Partner ein Kind hat vor einem Arbeitnehmer der ledig ohne Unterhaltspflichten ist vorgezogen werden müßte und ob der jenige gute Chancen vor dem Arbeitsgericht hätte um seinen Arbeitsplatz zu behalten. Wie sollte die Punkteverteilung eigentlich laut gesetzmäßigkeiten sein?