Zustimmung für die Überprüfung der Angestellten
Hallo,
nach Art. 14k Buchstabe e und f der Zollkodex-Durchführungsverordnung müssen AEO-zertifizierte Unternehmen nachvollziehbar darlegen, dass Handelspartner und in sicherheitsrelevanten Bereichen tätige Beschäftigte nanhand der Namenslisten der Verordnungen (EG) Nrn. 2580/2001 und 881/2002 (sog. Terrorismusverordnungen) überprüft werden.
Benötigt der Arbeitgeber für die Überprüfung der Angestellten deren Zustimmung aus datenschutzrechtlichen Gründen ?
Gruß Holger
Community-Antworten (2)
16.12.2012 um 10:02 Uhr
Nein, benoetigt er nicht, da gesetzliche Pflicht der Durchfuehrung. Auch keine MB des BR.
16.12.2012 um 10:38 Uhr
sehe ich auch so.
Wenn allerdings die Vorschriften noch Gestaltungsspielraum lassen, wie diese Überprüfung durchgeführt und gehandhabt werden kann, wäre der BR schon im Boot.
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