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Zustimmung für die Überprüfung der Angestellten

H
Holgerklein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

nach Art. 14k Buchstabe e und f der Zollkodex-Durchführungsverordnung müssen AEO-zertifizierte Unternehmen nachvollziehbar darlegen, dass Handelspartner und in sicherheitsrelevanten Bereichen tätige Beschäftigte nanhand der Namenslisten der Verordnungen (EG) Nrn. 2580/2001 und 881/2002 (sog. Terrorismusverordnungen) überprüft werden.

Benötigt der Arbeitgeber für die Überprüfung der Angestellten deren Zustimmung aus datenschutzrechtlichen Gründen ?

Gruß Holger

98602

Community-Antworten (2)

B
BRMetall

16.12.2012 um 10:02 Uhr

Nein, benoetigt er nicht, da gesetzliche Pflicht der Durchfuehrung. Auch keine MB des BR.

G
gironimo

16.12.2012 um 10:38 Uhr

sehe ich auch so.

Wenn allerdings die Vorschriften noch Gestaltungsspielraum lassen, wie diese Überprüfung durchgeführt und gehandhabt werden kann, wäre der BR schon im Boot.

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