Wahlvorstand wird zur Geschäftsführung eingeladen
Hallo, wir gründen einen Betriebsrat, der Gewerkschaftssekretät teilte mir mit mit dem Wahlvorstand, mit mir drei einen Termin zu vereinbaren. Dieses haben wir getan. Der Arbeitgeber wurde informiert. Jetzt bin ich mit allen 'Wahlvorstandsmitgliedern samt Ersatz zur Geschäftsleitung eingeladen. Ich möchte aber, dass ein Gewerkschaftssekretär dabei ist. Können die dort mehrheitlich gegen mich stimmen und den Wahlvorstandsleiter wählen ?
Der Hintergrund ist dieser, ausser mir sind alle eigentlich Leute, die sich beim Chef in den Allerwertesten kriechen und diese versuchen mit aller Macht mich dort auszuschliessen. Bitte um Hilfe
Community-Antworten (3)
15.12.2012 um 22:34 Uhr
Der Vorsitzende des Wahlvorstandes wird von den drei Mitgliedern des Wahlvorstandes gewählt und nicht von Eurer GL, die haben auch nicht dabei zu sein.
16.12.2012 um 09:53 Uhr
Wie rtjum schon schreibt, bei den Sitzungen des Wahlvorstands hat die Geschäftsleitung nichts verloren - es kann sich hierbei nur um ein "informelles" Treffen handeln. Lade doch den Kollegen von der Gewerkschaft einfach mit ein - mal sehen, wie die Geschäftsleitung sich dazu verhält.
Dann weißt Du so in etwa, woran Du bist.
Grundsätzlich handelt der Wahlvorstand durch Mehrheitsbeschlüsse; da kann eine Abstimmung natürlich zwei zu eins ausgehen. Trotzdem - auch die Wahlordnung muss auf jedem Fall beachtet werden.
16.12.2012 um 10:00 Uhr
Dem AG ist es auch unter Strafe verboten auf die Wahl Einfluss zu nehem oder es auch nzr zu versuchen § 119 BetrVG. Das einzige was hier der AG darf/muss ist, dem WV die notwendigen Mitlel und die Liste der Wahlberechtigten zu stellen und die Kosten der notwendigen Schulung zu tragen. Die Schlungen solltet ihr sofort angehen. Fragt dazu die Gewerkschaft.
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