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Neuwahl des Betriebsrats

O
olegfd
Nov 2016 bearbeitet

Hi meine frage ist ob wir eine neuwahl machen müssen da wir im juli noch einen weitern betrieb dazu bekommen haben und nun sind wir 210 mitarbeiter. Wenn ja bis wann muss sie durcheführt werden?

1.24403

Community-Antworten (3)

K
Kölner

15.12.2012 um 17:37 Uhr

@olegfd Kann schon sein...

G
gironimo

16.12.2012 um 09:57 Uhr

kölner meinte, dass Ihr den § 13 BetrVG beachten sollt (insbesonder Abs 2 Nr 1 )

P
Petrus

17.12.2012 um 11:11 Uhr

@gironimo: je nach Lage der Dinge könnte das der falsche Paragraph sein...

@oleg: Was heißt denn "dazugekommen"? Ist da ein anderes Unternehmen auf euch übergegangen - und die Betriebe sind miteinander verschmolzen? Falls ja, findet sich die Antwort in §21a (2).

bis wann muss sie durcheführt werden? Je nachdem, wann im Juli das ganze stattfand, wäre das dann Dezember 2012 oder Anfang Januar 2013...

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