Erstellt am 15.12.2012 um 07:17 Uhr von Saumagen
Nein, der Rücktritt eines Betriebsratsmitglieds hat in Schriftform zu erfolgen.
Erstellt am 15.12.2012 um 08:31 Uhr von Lotte
Haloo tugibugi,
im Betriebsratsgremium während einer Sitzung? Oder in Erregung im Gespräch?
Saumagen,
wo steht das?
LG Lotte
Erstellt am 15.12.2012 um 08:45 Uhr von Kölner
@saumagen
Das stimmt nicht. Mündliche Erklärung reicht! Das einzige, was vll. fraglich ist, ob der Kollege vom Amt oder der Funktion des BRV zurückgetreten ist.
Erstellt am 15.12.2012 um 09:13 Uhr von gironimo
Welcher Wunsch steckt hinter Deiner Frage?
Ja - die Erklärung ist gültig.
Wenn er nicht vollständig sein BR-Amt aufgegeben hat (und er ansonsten nur verärgert war) könnt Ihr ihn auch wieder zum BRV wählen - oder einen anderen.
Erstellt am 15.12.2012 um 09:23 Uhr von Lotte
Guten Morgen gironimo und Kölner,
also ganz pauschal und ohne Kennung der Umstände würde ich ja nicht behaupten wollen, dass die Erklärung gültig ist.
In der Kommentierung des Däublers steht eindeutig, dass die Erklärung gegenüber dem BR erfolgen muss und dort schreibt er auch, dass z. B. eine Erklärung gegenüber dem AG nicht gültig ist.
LG Lotte
PS: RN 13 zu § 26 BetrVG
Erstellt am 15.12.2012 um 11:16 Uhr von gironimo
klar Lotte - man muss die Umstände schon näher kennen. Kölner und ich sind wohl davon ausgegangen, dass die mündliche Erklärung gegenüber dem BR erfolgte; und da geht auch mündlich.
So in der Kantine in der Warteschlange gemachte Äußerungen - eher nicht ernst zunehmen.
Erstellt am 16.12.2012 um 09:47 Uhr von Saumagen
Hallo zusammen, wo es genau steht müsste ich jetzt nach schauen, aber in der Praxis verfahren wir so, denn erstens überlegt sich die Person nochmal den Schritt, zweitens habe ich als Vorsitzender eine saubere Dokumentation, die im Zweifelsfall auch wichtig ist und persönlich bin ich der Meinung, das es nicht mehr als Recht ist auch gegen die Beschäftigten die die Person zum Betriebsrat gewählt haben.
Erstellt am 16.12.2012 um 10:53 Uhr von Lotte
saumagen,
es ist gut, dass Ihr so verfahrt, aber rechtlich notwendig ist das nicht. Und noch nebenher: die Beschäftigten haben auch nicht den Vorsitzenden zum Vorsitzenden gemacht.
LG Lotte
Erstellt am 16.12.2012 um 11:57 Uhr von Hoppel
@ tugibugi
Das BetrVG gibt keine Form vor, wie ein Rücktritt vom Amt als BRM oder einer Funktion als z.B. BRV zu erklären ist.
Aber eine solche Erklärung muss natürlich denjenigen gegenüber erklärt werden, die auch weitere Konsequenzen daraus ziehen müssen. Entweder erklärt man sich dem BRV oder dem stellv. BRV oder dem Gremium.