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BR-Wahl-Einverständniserklärungen

M
manniz
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, die Betriebsratswahl steht vor der Tür. Es geht jetzt um die Erstellung der Wahlvorschlagsliste. Jeder, der auf dieser erscheint, muss ja sein Einverständnis "schrift" abgeben, was heisst das? Da viele hauptsächlich beim Kunden unterwegs sind, ist es schwierig, die Einverständnisse per Unterschrift direkt auf dei Vorschlagsliste zu bekommen. Was ist dafür nötig, damit der chriftform genüge getan ist?

  • eine schriftliche Erklärung per E-Mail
  • eine Übersendung einer unterschriebenen Erklärung per Mail oder Fax
  • eine Übersendung einer unterschriebenen Erklärung per Post (bis wann muss die Unterschift im original vorliegen? Ich habe schon eine Erklärung vorbereitet, bin mir aber nicht sicher, in welcher Form sie bei Abgabe der Wahlvorschlagsliste vorliegen muss. MfG manniz
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Community-Antworten (4)

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rolfo

12.03.2010 um 12:48 Uhr

Erklärung per Fax und email nicht gültig, also per Brief. Unterschrift normal bis Abgabeende der Wahlvorschlagsliste, da aber heilbarer Mangel innerhalb von 3 Arbeitstagen nachdem der Wahlvorstand das reklamiert hat.

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DonJohnson

12.03.2010 um 14:07 Uhr

@rolfo Wie du weißt bin ich was das Fax an geht anderer Meinung. Da ein Fax ein rechtsgültiges Dokument darstellt, würde als Wahlvorstand die "Unterschrift" per Fax akzeptieren.

D
delagundula

12.03.2010 um 15:12 Uhr

@dj

vom Grundsatz her sicherlich in Ordnung,aber dann müssen die Exemplare inhaltlich auch übereinstimmen. Es sollte zweifelsfrei erkennbar sein,dass die Unterschrift sich auf den Wahlvorschlag bezieht.

R
rolfo

12.03.2010 um 15:23 Uhr

@ DonJohnson ich weiss, das ist deine Meinung. Eindeutig wäre das nur über ein Arbeitsgerichtsverfahren zu klären. Z.t. geht man allerdings davon aus dass Fax nicht gültig ist. Ich habe das als Wahlvorstand auch schon akzeptiert bei der letzten Wahl. Könnte unter Umständen aber zur Wahlanfechtung führen. Wir haben diesmal gleich an die Listenführer ein Infoblatt herausgegeben wo darauf hingewiesen wird das Wahlberwerberunterschriften nur im Original gültig sind und Fax oder Mail nicht anerkannt wird. Muss ja nicht unbedingt auf der Liste selbst sein, aber ein Schreiben im Brief " Ich erkläre hiermit mein Einverständnis als Bewerber für Liste.............

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