Stimmzettel ohne persönl. Erklärung ungültig?
Hallo Ihr Lieben.
Wenn die Briefwahlunterlagen bzw. die Freiumschläge der Außendienstler zurückkommen werden diese ja bis zur Wahl aufgehoben und erst bei der Stimmauszählung geöffnet (WO §26). Was ist, wenn in den Freiumschlägen lediglich der Stimmzettel dabei ist und die persönliche Erklärung fehlt? Ist der Stimmzettel dann ungültig?
Wenn das jemand noch vor der Wahl merkt, dass er die Erklärung vergessen hat mit zu senden und diese nachreicht, kann man dann einem Erklärungslosen Stimmzettel diese Erklärung "zuordnen", wenn die Freiumschläge bei Stimmauszählung geöffnet und dann die Umschläge in die Urne geworfen werden?
Danke und liebe Grüße von Lolly
Community-Antworten (2)
03.03.2010 um 14:35 Uhr
nein, der Stimmzettel ist ungültig, Zuordnung ist nicht möglich weil der Stimmzettel ohne Erklärung ja auch von einem anderen sein könnte. Eine Möglichkeit bestände noch wenn die Abgabefrist noch nicht vorbei ist. Der Kollege schickt nochmal einen Briefwahlumschlag, diesmal mit Erklärung und Stimmzettel. so ist der eine ohne Erklärung ungültig.
03.03.2010 um 15:27 Uhr
@rolfo Stimmt, er ist ungültig, aber nciht wegen der nicht Zuordbarkeit. Sondern die Erklärung, dass man ihn persönlich blablalba ausgefüllt hat, ist das entscheidende. Eine Zuordbarkeit wäre ja auch schon durch den Namen auf dem Um Umschlag (worin sich der Wahlumschlag befindet) gegeben.
Ergo: Ergebnis richtig, Begründung IMHO nicht...
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