Hallo Ihr Lieben.

Wenn die Briefwahlunterlagen bzw. die Freiumschläge der Außendienstler zurückkommen werden diese ja bis zur Wahl aufgehoben und erst bei der Stimmauszählung geöffnet (WO §26).
Was ist, wenn in den Freiumschlägen lediglich der Stimmzettel dabei ist und die persönliche Erklärung fehlt? Ist der Stimmzettel dann ungültig?

Wenn das jemand noch vor der Wahl merkt, dass er die Erklärung vergessen hat mit zu senden und diese nachreicht, kann man dann einem Erklärungslosen Stimmzettel diese Erklärung "zuordnen", wenn die Freiumschläge bei Stimmauszählung geöffnet und dann die Umschläge in die Urne geworfen werden?

Danke und liebe Grüße von
Lolly