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Zulage bei Vertretung des Vorgesetzten

T
tscerftstadt
Jan 2018 bearbeitet

Handwerker vertritt Vorgesetzten( Meister ) .Bisher wurde die Vertretung entlohnt, nun nicht mehr. Ist das so in Ordnung?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

15.12.2012 um 10:21 Uhr

Gibt es einen Tarif? Dann findest Du wahrscheinlich dort eine Antwort.

Ansonsten wenn kein Tarif (oder sonstige vertragliche Regelung): Wenn der Handwerker in früheren Vertretungsfällen eine höhere Entlohnung erhalten hat, kann hierdurch eine stillschweigende Konkretisierung des Arbeizsvertrages angenommen werden.

Auch unter Betrachtung des § 612 BGB erscheint eine Vergütung der höherwertigen Tätigkeit angezeigt

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