Zulage bei Vertretung des Vorgesetzten
Handwerker vertritt Vorgesetzten( Meister ) .Bisher wurde die Vertretung entlohnt, nun nicht mehr. Ist das so in Ordnung?
Community-Antworten (1)
15.12.2012 um 10:21 Uhr
Gibt es einen Tarif? Dann findest Du wahrscheinlich dort eine Antwort.
Ansonsten wenn kein Tarif (oder sonstige vertragliche Regelung): Wenn der Handwerker in früheren Vertretungsfällen eine höhere Entlohnung erhalten hat, kann hierdurch eine stillschweigende Konkretisierung des Arbeizsvertrages angenommen werden.
Auch unter Betrachtung des § 612 BGB erscheint eine Vergütung der höherwertigen Tätigkeit angezeigt
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