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Chef sagt Firma ist pleite

B
Bastian
Jan 2018 bearbeitet

Hallo unsee chef hat heute auf einer von ihm einberufenen versammlung allen mitarbeitern mittgeteilt das der laden pleite ist.. Noch eine kleine sache und es ist vorbei... Und alles ist der BR schuld er hat auch zahlen genannt wie teuer und böse wir doch sind...

Auf die frage wie das sein kann da wir seit 29 jahren immer verdammt gut da gestanden haben und er doch endlich mal zahlen ( umsatz etc) nennen möge ( hat er noch nie gemacht ) schweigte er.

Der laden kann nicht pleite sein, das ganze diente nur um angst zu schüren und den br quasi als vogelfrei auszurufen....das macht er öfters angst ist ja ein gutes mittel.

Meine frage. Wir wollen zahlen er verweigert sich leider zu allem.

Wirtschaftsauschuss bekommen wir nicht da rund 90 ma

Welche möglichkeiten haben wir?

Gruss bastian

1.436013

Community-Antworten (13)

N
Nubbel

14.12.2012 um 09:48 Uhr

falls deine firma zum erkorenen kreis gehört, die ihre bilanzen veröffentlichen muß

https:www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

A
Arkalus

14.12.2012 um 10:05 Uhr

Fragt ihn doch mal, ob/wann/wo er den Insolvenzantrag einreicht wegen der Pleite... ;)

B
Bastian

14.12.2012 um 10:05 Uhr

Leider nein

B
Bastian

14.12.2012 um 10:08 Uhr

Auf solche fragen antwortet er leider nicht...

Er hat gesagt haben 2012 betrag x an minus Auf meine frage was den dem gegenübersteht also einnahmen lächelte er nur müde und lenkte ab.

Dieser minus ist der br schult einigungstelle , br weiterbildung....

Gruss basti

G
gironimo

14.12.2012 um 10:22 Uhr

Dann würde ich umgehend zu einer Betriebsversammlung einladen und den Mitarbeitern darlegen, dass man einen Sozialplan fordert und umgehend die Verhandlungen aufnehmen wird.

Wenn er dann damit herauskommt, dass er trotzdem weitermacht, wird sich schnell herausstellen, dass das Ganze nichts anderes ist, als eine Behinderung des BR.

Einigungsstellen sind teuer - er hätte sie nicht gebraucht, wenn er kompromissbereiter gewesen wäre.

Und kein BR und dessen Kosten - will er sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen gegenüber allen anderen Firmen, die den Gesetzen unseres Rechtsstaats folgen ??

P
Petrus

14.12.2012 um 10:34 Uhr

Wenn ihr auf Schulung wart, ist euch ja der §23(3) ein Begriff. Also beschließt ihr, einen Anwalt zu beauftragen, um dem ArbGeb vom ArbGericht unter Androhung eines Ornungsgeldes aufgeben zu lassen

  1. den BR und die ArbN über die wirtschftliche Lage des Unternehmens gemäß §43(2) und §110(2) zu unterrichten,
  2. dem BR aufgrund der vom ArbGeb mit den Worten "Der Laden ist pleite!" verkündeten drohenden Betriebsänderung gemäß §111 alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und in die Beratungen mit dem BR einzutreten sowie
  3. die Veröffentlichung der BR-Kosten zu unterlassen.

Des weiteren soll der Anwalt 4. prüfen, ob eine strafbare Behinderung der BR-Arbeit gemäß §119 vorliegt und diese Straftat des ArbGeb zur Anzeige bringen.

Gute Anwälte in eurer Nähe (wenn ihr noch keinen habt) kennt eventuell euer Schulungsanbieter.

B
Bastian

14.12.2012 um 10:44 Uhr

Danke euch

Gruss basti

L
Lotte

14.12.2012 um 11:03 Uhr

Hallo Basti, seid Ihr eine GmbH? Dann könnte man den AG auch mal fragen, ob ihm § 84 im GmbHG geläufig ist ;-)

Es ist echt der Hammer wie weit manche GF mit ihren Äußerungen gehen. Ich wünsche Euch viel Kraft. LG Lotte

B
Bastian

14.12.2012 um 11:14 Uhr

Ha das kennen wir... Danke

Uns reichts auch jetzt.. Diese verdammte angstmacherei ist echt mies......

Gruss bastian

N
Nubbel

14.12.2012 um 11:25 Uhr

§ 84 Verletzung der Verlustanzeigepflicht.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es als Geschäftsführer unterläßt, den Gesellschaftern einen Verlust in Höhe der Hälfte des Stammkapitals anzuzeigen.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

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B
betriebsratten

14.12.2012 um 14:16 Uhr

Nochn Gedicht Die Veröffentlichung von BR Kosten ist eine Behinderung der BR arbeit und somit eine Straftat http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=19.07.1995&Aktenzeichen=7+ABR+60%2F94

Gruss von den Betriebsratten

P
Petrus

14.12.2012 um 14:28 Uhr

@ratte: Richtig. Deshalb die Punkte 3 und 4 in Antwort 205203. Das schöne für die Firma: Die Strafzahlung hierfür sind keine BR-Kosten, sondern aus der Privatschatulle des Chefs zu begleichen :-)

B
Bastian

14.12.2012 um 15:05 Uhr

Privat kasse. Uiuiui. Danke das klingt seht verlockend

Gruss basti

Ps danke euch

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