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Ungerechte Postionsvergabe

A
Alina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe alle,

eine Frage:

Es gab intern eine Stellenausschreibung auf der sich zwei Mitarbeiter beworben haben. Die eine hat null Vorkenntnisse und die andere hat die Qualifikation, die man für die Stelle braucht. Nun ist aus die ohne Vorkenntnisse genommen worden und ich finde das total ungerecht, weil ich weiß, was das der andere Kollege viel besser besetzt wäre, kann der BR da irgendwas machen oder muß er sich strikt an den Widerspruchskatalog lt. §99 BetrVG halten?

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Community-Antworten (9)

T
Tamie

13.12.2012 um 15:23 Uhr

Sofern die Entscheidung nicht gegen §99 BetrVG verstößt und Ihr keine Auswahlrichtlinien nach §95 BetrVG vereinbart habt, darf sich der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft auch für den schlechteren Kandidaten entscheiden. Anderes gilt im öffentlichen Dienst.

G
gironimo

13.12.2012 um 16:54 Uhr

Es gelten nur die im § 99 BetrVG genannten Gründe (die natürlich auslegbar sind).

Ich würde dennoch das Gespräch mit dem AG suchen und mit Ihm das Problem erörtern. Die Benachteiligte könnte ja von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen - und da der BR ja schon jetzt auf "Ungerecht" erkennt .....

T
Tanzbär

14.12.2012 um 11:17 Uhr

Vielleicht kennt auch der BR nicht die speziällen Qualitäten der genommenen Dame? Der Chef entscheidet. Ist eben so.

A
Alina

14.12.2012 um 12:45 Uhr

@ Tanzbär: Das ist ja mal ne qualitativ hochwertige Antwort, damit kann ich arbeiten...."ist eben so".....Ehrlich, ich finde das mit §95 BetrVG eine bessere Möglichkeit für den BR....Versuch macht Klu(ch)g

K
Kölner

14.12.2012 um 12:58 Uhr

@Alina Es gibt Massen an Urteilen, die dem BR bei einem ordnungsgemäßen Anhörungsverfahren regelmäßig KEIN weiteres Entscheidungsrecht bei der Auswahl der Bewerber für einen frei gewordenen Arbeitsplatz zubilligt. Man sollte als BR nun mal die Waffen gebrauchen, die schärfer schneiden als der Zahnstocher, der sich 'ich-ergehe-mich-als-BR-in-unsinnigen-und-nicht-zielführenden-Streitigkeiten-über-Einstellungen' nennt!

Und gerade § 95 BetrVG ist hier nicht schärfer.

Übrigens: Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil!

A
Alina

14.12.2012 um 13:39 Uhr

@Kölner: und die Alternative ist wirklich nur hinnehmen und ist halt so? Der betroffene Mitarbeiter ist ein Betriebsratsmitglied, die hier im Unternehmen eh nicht gerne gesehen werden......Ich verstehe ja schon, dass wir uns an die Mittel halten müssen, die uns zur Verfügung stehen aber vielleicht übersehen wir ja was? Oder ist wirklich alles ausgeschöpft?

B
betriebsratten

14.12.2012 um 14:11 Uhr

@alina na das wäre doch was: Wurden in der Ausschreibung konkrete und objektiv messbare Anforderungen gestellt, die der jetzt ausgewählte Bewerber nicht erfüllt-wohl aber die Dame vom BR? Dann liegt möglicherweise eine Banchteiligung eines BR Mitglieds vor.....guckst Du hier http://dejure.org/gesetze/BetrVG/78.html

Gruss von den Betriebsratten

K
Kölner

14.12.2012 um 17:06 Uhr

@Alina Daran sieht man mal wieder wie gut es ist ALLE Infos hier anzugeben. Mit § 78 BetrVG kommt man weiter...

A
Alina

15.12.2012 um 13:42 Uhr

@Kölner: Ja, Du hast ja Recht;-)

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