Erstellt am 24.03.2011 um 09:53 Uhr von blacknight
Also als Betriebsrat seit Ihr nach dem BetrVG §87 in der Mitbestimmung über Eure Dienstpläne.
§ 87 Punkt 2
Schaut als Gremium bitte auch mal in den Fitting hilft garantiert weiter
Erstellt am 24.03.2011 um 10:14 Uhr von paula
tja oder gibt es eine BV zum Dienstplan? Verstößt der AG durch diese Einteilung gegen die BV?
Erstellt am 24.03.2011 um 11:54 Uhr von wölfchen
. . . Ihr könnt ganz einfach bei der Dienstplankontrolle feststellen, dass da Ungleichbehandlungen aufgefallen sind, anfragen, wodurch diese begründet sein könnten und wenn keine befriedigende Begründung kommt, darauf hinweisen, dass Ihr künftig solche ungerechten Dienstpläne nicht mehr genehmigen werdet. Das würde ich schriftlich machen, damit Ihr für den Fall einer Nichtgenehmigung einen Nachweis habt . . .
Erstellt am 24.03.2011 um 12:02 Uhr von paula
wölfchen
das geht aber nur wenn der BR bei einer BV zur Dienstplangestaltung nicht zu viel Rechte aus der Hand gegeben hat. Und das tun leider viele BRs zu schnell...
Daher auch meine Nachfrage
Erstellt am 24.03.2011 um 14:02 Uhr von wölfchen
. . . ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass jemand in einer BV - mal übertrieben dargestellt - zu stehen hat, dass der/die Vorgesetzte die Freiheit hat, Ungleichbehandlungen auszuleben, aber sei es drum: der Hinweis auf eine eventuell anderslautende und schlecht verfasste BV ist nicht von der Hand zu weisen, denn nichts ist so unendlich, wie die menschliche Dummheit.
Jedoch lautete die Fragestellung eigentlich nicht, wie man trotz bestehender BV was tun kann, sondern was man überhaupt für die MA tun kann . . .
Erstellt am 24.03.2011 um 14:35 Uhr von paula
ich kenne viele BVs in denen stehen bestimmte Regeln und Ausnahmen wie Dienstpläne erstellt werden und der BR muss die Dienste nicht mehr genehmigen. Und da begeben sich eben viele in die Hand des AGs...
Was der BR machen sollte hängt eben von den Rahmenbedingungen ab. Wenn die BV Mist ist wäre mein erster Rat genau auf die BV zu schießen und schnellstens zu kündigen... Wenn der BR die Einzelpläne noch genehmigen muss bin ich doch sofort bei deiner völlig richtigen Antwort. Mein Hinweis war bitte nicht als Kritik zu verstehen. Wollte nur erklären, dass es ggf auch anders geht
Erstellt am 24.03.2011 um 15:23 Uhr von wölfchen
. . . okay, gehen wir einen drauf trinken? ;-)