Erstellt am 12.12.2012 um 14:26 Uhr von rolfo
Natürlich kannst du auch für dich allein eine Liste machen. Wieviel Stützunterschriften du benötigst sagt dir der Wahlvorstand
Erstellt am 12.12.2012 um 14:40 Uhr von wahlvst
Wobei eigentlich der Grundsatz gilt:
Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Wahlbewerber/innen aufweisen, wie
Betriebsratsmitglieder zu wählen sind (§ 6 Abs. 2 Wahlordnung). Dies ist jedoch nicht zwingend. Vielmehr ist es auch zulässig, dass auf einer Vorschlagsliste weniger Wahlbewerber/innen als zu wählende Betriebsratsmitglieder aufgeführt sind. Auch eine Vorschlagsliste mit nur einem Wahlbewerber/einer Wahlbewerberin ist möglich.
http://www.betriebsrat-aktuell.de/download/005_wahlvorschlag_vorschlagsliste.pdf
Erstellt am 12.12.2012 um 15:05 Uhr von Lotte
wahvst,
aber das BAG hat wohl vor langer Zeit am 29. 6. 65 entscheiden, dass auch eine Liste mit einem Wahlbewerber gültig ist.
LG Lotte
Erstellt am 12.12.2012 um 15:39 Uhr von wahlvst
Lotte, Brille verlegt??
Lese einmal meinen Text in Ruhe!! ;-))
Erstellt am 12.12.2012 um 16:02 Uhr von Lotte
wahlvst,
ach ja...sorry ;-)