Erstellt am 12.12.2012 um 07:32 Uhr von Lexipedia
@lurchi
Also ohne (Fachanwalt vor Gericht ist so wie als wenn du ein als Laie ein Flugzeug nur mit dem Bordhandbuch fliegen willst. Es kann klappen, aber es ist total abzuraten! Ohne Fachanwalt für Arbeitsrecht würde ich so etwas nie machen. Ich habe schon einige Gerichtstermine auf Seminare erlebt, wo Laien oder fachfremde Anwälte vor Gericht total untergegangen sind.
Erstellt am 12.12.2012 um 07:59 Uhr von rolfo
Du solltest schon einen Anwalt beauftragen, willst dui das nicht, weil du keinen Rechtschutz hast, kannst du auch zum Rechtspfleger des zuständigen Arbeitsgerichts gehen , der wird dir die Klageschrift formulieren.
Für den 1. Gerichtstermin reicht das dann. Wird keine Einigung erzielt kommt es zur Kammerverhandlung, da brauchst du dann auf jeden Fall einen Anwalt.
Bist du in keiner Gewerkschaft?
Erstellt am 12.12.2012 um 08:58 Uhr von Kölner
@rolfo
Erste Instanz (ArbG):
- Zunächst reicht man Klage ein.
- Dann kommt es zum Gütetermin.
- Dann kommt es zum Kammertermin mit einem Urteil.
Einen Anwalt braucht es nicht! Man kann sich auch persönlich vertreten.
Das es Sinn machen kann, einen RA zu beauftragen, ist unbestritten. Aber wie gesagt in der ersten Instanz ist das nicht zwingend.
Erstellt am 12.12.2012 um 09:53 Uhr von Lurchi
Klasse. Besten Dank für die hilfreichen Antworten. Besonders an Kölner.
In der Tat habe ich keine Rechtschutz, keine Gewerkschaft und die Summe ist nicht hoch genug, dass sich ein Anwalt lohnt. Zudem hat damals unser Sachverständiger (RA) den AV ausgearbeitet mit dem Hinweis, dass das Weihn.Geld nun Lohnbestandteil ist. Bei so klarer Rechtslage kann ich mir meines Erachtens den Anwalt sparen, wenn er nicht zwingend nötig ist. Auf diversen Seminaren ist die Frage auch immer dahingehend beantwortet worden, dass das nicht zwingend muß.
Also auf zum Rechtspfleger.
Erstellt am 12.12.2012 um 19:55 Uhr von poiuz
Vorm ArbG braucht man wirklich keinen Anwalt. Die Klage erklärste du zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle, da brauchts auch nicht viel
Klage des
Klägers Lurchi
gegen
Beklagter Lurchis Chef
wegen Weihnachtsgeld.
Anträge
1. Den/Die Beklagte(n) zu verurteilen X Euro zu zahlen.
Begründung:
Im Arbeitsvertrag zwischen vom steht: Blablabla.
Mehr macht der Anwalt in dem Fall auch nich ..
Und man darf nicht vergessen: Vorm Arbeitsgericht zahlt jeder seinen Anwalt selbst, also wenn man verliert kostet einen das nur die Gerichtsgebühr und die ist sehr niedrig.
Erstellt am 13.12.2012 um 09:19 Uhr von Celest
@lurchi: du schreibst, dass die Summe nicht hoch genug ist, dass sich ein Anwalt lohnt... wie sieht dass denn bei denen Kollegen aus, vielleicht könnt ihr gemeinsam einen beauftragen, was die Kosten für jeden einzelnen von euch senkt.....
Erstellt am 13.12.2012 um 14:09 Uhr von Lurchi
@ Celest:
Wie gemeinsan? Gehe ich etwa in der Annahme fehl, dass in Deutschland keine Sammelklage möglich ist? Ich kann doch deshalb keine gemeinsame Klage erwirken. Wir sprechen doch vom Arbeitsgericht. Sollte ich denn dermaßen daneben liegen?
Erstellt am 13.12.2012 um 14:56 Uhr von Tamie
Sammelklagen gibt es im deutschen Arbeitsrecht in der Tat nicht, wohl aber die (aktive) Streitgemeinschaft, die für den juristischen Laien wie eine Sammelklage aussieht.
Bei der Entscheidung, einen Prozess ohne Anwalt anzustrengen, sollte man nicht vergessen, dass neben der scheinbar einfachen juristischen Frage auch die Navigation durch die ZPO wichtig ist. Als Laie versteht man nicht unbedingt, was zu welchem Zeitpunkt wichtig ist.Und schon versäumt man, einer Darstellung der Beklagten richtig zu widersprechen und setzt sich damit selbst ins Unrecht.