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Weihnachtsgeld gerichtl. einklagen (ohne Rechtsanwalt) Wer hat Erfahrungen?

L
Lurchi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen. Unser AG hat es mal wieder gebracht. Nachdem er den MA noch vor 2 Wochen versprach, dass jeder zwar verspätet aber sicher sein Weihnachtsgeld bekommt, gab er heute bekannt, er könne kein Weihnachtsgeld zahlen und die Belegschaft müsse auch nä. Jahr darauf verzichten. Nun ist das Weihnachtsgeld aber fest im AV verankert und ich bin gewillt dieses gerichtlich einzuklagen. Allerdings bin ich der Meinung, dass es so eindeutig im AV steht, dass ich ohne anwaltlichen Beistand zum Gericht gehen möchte. Worauf muß ich da achten? Für Tipps bin ich sehr dankbar.

2.03108

Community-Antworten (8)

L
Lexipedia

12.12.2012 um 08:32 Uhr

@lurchi

Also ohne (Fachanwalt vor Gericht ist so wie als wenn du ein als Laie ein Flugzeug nur mit dem Bordhandbuch fliegen willst. Es kann klappen, aber es ist total abzuraten! Ohne Fachanwalt für Arbeitsrecht würde ich so etwas nie machen. Ich habe schon einige Gerichtstermine auf Seminare erlebt, wo Laien oder fachfremde Anwälte vor Gericht total untergegangen sind.

R
rolfo

12.12.2012 um 08:59 Uhr

Du solltest schon einen Anwalt beauftragen, willst dui das nicht, weil du keinen Rechtschutz hast, kannst du auch zum Rechtspfleger des zuständigen Arbeitsgerichts gehen , der wird dir die Klageschrift formulieren. Für den 1. Gerichtstermin reicht das dann. Wird keine Einigung erzielt kommt es zur Kammerverhandlung, da brauchst du dann auf jeden Fall einen Anwalt. Bist du in keiner Gewerkschaft?

K
Kölner

12.12.2012 um 09:58 Uhr

@rolfo Erste Instanz (ArbG):

  • Zunächst reicht man Klage ein.
  • Dann kommt es zum Gütetermin.
  • Dann kommt es zum Kammertermin mit einem Urteil.

Einen Anwalt braucht es nicht! Man kann sich auch persönlich vertreten. Das es Sinn machen kann, einen RA zu beauftragen, ist unbestritten. Aber wie gesagt in der ersten Instanz ist das nicht zwingend.

L
Lurchi

12.12.2012 um 10:53 Uhr

Klasse. Besten Dank für die hilfreichen Antworten. Besonders an Kölner. In der Tat habe ich keine Rechtschutz, keine Gewerkschaft und die Summe ist nicht hoch genug, dass sich ein Anwalt lohnt. Zudem hat damals unser Sachverständiger (RA) den AV ausgearbeitet mit dem Hinweis, dass das Weihn.Geld nun Lohnbestandteil ist. Bei so klarer Rechtslage kann ich mir meines Erachtens den Anwalt sparen, wenn er nicht zwingend nötig ist. Auf diversen Seminaren ist die Frage auch immer dahingehend beantwortet worden, dass das nicht zwingend muß. Also auf zum Rechtspfleger.

P
poiuz

12.12.2012 um 20:55 Uhr

Vorm ArbG braucht man wirklich keinen Anwalt. Die Klage erklärste du zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle, da brauchts auch nicht viel

Klage des

Klägers Lurchi

gegen

Beklagter Lurchis Chef

wegen Weihnachtsgeld.

Anträge

  1. Den/Die Beklagte(n) zu verurteilen X Euro zu zahlen.

Begründung:

Im Arbeitsvertrag zwischen vom steht: Blablabla.

Mehr macht der Anwalt in dem Fall auch nich ..

Und man darf nicht vergessen: Vorm Arbeitsgericht zahlt jeder seinen Anwalt selbst, also wenn man verliert kostet einen das nur die Gerichtsgebühr und die ist sehr niedrig.

C
Celest

13.12.2012 um 10:19 Uhr

@lurchi: du schreibst, dass die Summe nicht hoch genug ist, dass sich ein Anwalt lohnt... wie sieht dass denn bei denen Kollegen aus, vielleicht könnt ihr gemeinsam einen beauftragen, was die Kosten für jeden einzelnen von euch senkt.....

L
Lurchi

13.12.2012 um 15:09 Uhr

@ Celest: Wie gemeinsan? Gehe ich etwa in der Annahme fehl, dass in Deutschland keine Sammelklage möglich ist? Ich kann doch deshalb keine gemeinsame Klage erwirken. Wir sprechen doch vom Arbeitsgericht. Sollte ich denn dermaßen daneben liegen?

T
Tamie

13.12.2012 um 15:56 Uhr

Sammelklagen gibt es im deutschen Arbeitsrecht in der Tat nicht, wohl aber die (aktive) Streitgemeinschaft, die für den juristischen Laien wie eine Sammelklage aussieht.

Bei der Entscheidung, einen Prozess ohne Anwalt anzustrengen, sollte man nicht vergessen, dass neben der scheinbar einfachen juristischen Frage auch die Navigation durch die ZPO wichtig ist. Als Laie versteht man nicht unbedingt, was zu welchem Zeitpunkt wichtig ist.Und schon versäumt man, einer Darstellung der Beklagten richtig zu widersprechen und setzt sich damit selbst ins Unrecht.

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