Hallo Kollegen. Unser AG hat es mal wieder gebracht. Nachdem er den MA noch vor 2 Wochen versprach, dass jeder zwar verspätet aber sicher sein Weihnachtsgeld bekommt, gab er heute bekannt, er könne kein Weihnachtsgeld zahlen und die Belegschaft müsse auch nä. Jahr darauf verzichten. Nun ist das Weihnachtsgeld aber fest im AV verankert und ich bin gewillt dieses gerichtlich einzuklagen. Allerdings bin ich der Meinung, dass es so eindeutig im AV steht, dass ich ohne anwaltlichen Beistand zum Gericht gehen möchte. Worauf muß ich da achten? Für Tipps bin ich sehr dankbar.