Erstellt am 11.12.2012 um 14:38 Uhr von BRMetall
Ja, siehe aktuell OPEL Bochum.
Erstellt am 11.12.2012 um 14:40 Uhr von BRMetall
Lese einmal hier, ----- http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Betriebsbedingt.html
Erstellt am 11.12.2012 um 15:27 Uhr von gironimo
Wenn ich als BR solche Gerüchte hören würde, wäre ich sofort beim AG und würde ihn fragen, was daran ist, wie seine aktuelle Planung (§ 92 BetrVG) und die Geschäftslage aussieht. Ihr könnt auch Vorschläge zur Beschäftigungssicherung machen (§92a BetrVG)
Sollten tatsächlich betriebsbedingte Kündigungen geplant sein wäre der Umfang zu betrachten und ggf. ein Sozialplan/Interessenausgleich anzustreben. Aber auch bei wenigen habt Ihr ja dann zumindest die Möglichkeiten aus dem § 102 BetrVG).
Auf jedem Fall sollte der BR dann auch die AN informieren (eventuell Betriebsversammlung).
Erstellt am 12.12.2012 um 09:29 Uhr von Kölner
@Minna
Bei solchen Gerüchten und der Art der Fragestellung hier im Forum, würde ich mir umgehend Sachverstand an Land ziehen...
Erstellt am 12.12.2012 um 09:35 Uhr von Nubbel
wie groß ist euer betrieb?
und mit sachverstand sollte man vorsichtig sein, vor allem mit der auswahl!
Erstellt am 12.12.2012 um 11:05 Uhr von rkoch
@Minna
Auch wenn der AG tatsächlich betriebsbedingte Kündigungen aussprechen kann, steht die Zulässigkeit derer noch auf einem anderen Blatt.
So lange diese betriebsbedingten Kündigungen z.B. einem Auftragsrückgang geschuldet sein sollten, ist z.B. erstmal der BR berechtigt nach §87 (1) Nr. 3 BetrVG die Einführung von Kurzarbeit zur Vermeidung dieser Kündigungen zu verlangen. Da Kündigungen immer das letzte Mittel sind, muss der AG grundsätzlich jedes verhältnismäßig geringere Mittel ausschöpfen (ultima ratio). Kurzarbeit ist ein solches, insofern wären die Kündigungen, so er sie aussprechen würde - obwohl der BR Kurzarbeit fordert - aus diesem Grund unwirksam.
Das ganze geht natürlich dann nicht, wenn der AG aufgrund "unternehmerischer Entscheidung" den Betrieb gezielt einschränken will, z.B. indem er Abteilungen outsourced oder Produkte/Dienstleistungen an die Kunden nicht mehr anbieten will. Da würde Kurzarbeit nicht helfen, also geht das nicht. Dann sind wir aber sehr wahrscheinlich im Bereich Betriebsänderung §111 BetrVG.
So bald es so weit ist, kann also der BR durchaus was machen, auch über den §102 BetrVG hinaus..
Aber um so wichtiger ist eben, dass ihr - wie hier schon gesagt - den Gerüchten an der Stelle nachgeht wo sie möglicherweise zur Wahrheit werden: Beim AG. Erst wenn ihr wisst, was zu erwarten ist, könnt ihr den Weg des BR finden....