Erstellt am 10.12.2012 um 20:59 Uhr von Watschenbaum
also ob ein BRV oder sein Stellvertreter ohne Beschluß des Gremiums Mails versenden darf, wird doch nicht wirklich die Frage sein ?
auch wenn im Anhang BVs mitgesendet werden, ist das doch kein Problem
die BVs wurde ja durch das Gremium wirksam mitbeschlossen und unterliegen keiner Geheimhaltung
die Frage wäre nur noch, an wen das Ganze versendet wurde.
aber daß es dazu eines Beschlußes bedürfen soll, erschließt sich mir jetzt nicht
Erstellt am 10.12.2012 um 21:20 Uhr von Nubbel
z.B BVen im Anhang zu versenden, ohne dies vorher anzukündigen oder es im Gremium abzustimmen.
die BVs wurde ja durch das Gremium wirksam mitbeschlossen
das möchte ich bezweifeln
Erstellt am 10.12.2012 um 22:08 Uhr von Fragestunde
es handelt sich um eine KBV die vor 4 Jahren abgeschlossen wurde, unser Gremium, wie es jetzt ist besteht erst seit 2 JAhren.... ich denke dass solche eine Frage schon mal erlaubt seien darf .... alles kann man ja auch nicht wissen ...
Danke aber trotzdem für eure Antworten :-)
Erstellt am 10.12.2012 um 22:10 Uhr von Nubbel
das sollte schon erlaubt sein.
Erstellt am 11.12.2012 um 10:10 Uhr von gironimo
Ich sehe keinen Hinderungsgrund, warum die BV nicht verschickt werden dürfte. Ein Beschluß ist aus meiner Sicht nicht erforderlich. Die BV ist ja in Kraft und müsste vom AG veröffentlicht sein. Allerdings zeigt sich oft, dass das Wissen in Vergessenheit gerät. Da hilft es weiter, wenn man zuweilen die BV wieder in Erinnerung bringt.
Streiten kann man ggf. noch über den Inhalt der Mail als BR-Info. Wenn diese Mail relativ neutral einen Hinweis auf die BV darstellt - warum nicht. Wenn sie eine betriebspolitische Verlautbarung des BR darstellt, wäre eine vorherige Abstimmung mit dem Gremium angezeigt.