Erstellt am 10.12.2012 um 12:12 Uhr von Kölner
@Steven
Ohne jetzt in Polemik zu verfallen:
Warum glaubst Du sollte es erlaubt sein?
Andersrum: Wenn der AG das nicht erlauben will, dann ist das sein gutes Recht. Alles andere (in anderen Betrieben) ist insofern kalter Kaffee. Das Geschrei wird auch immer dann am Größten, wenn was fehlt oder beschädigt wird bei solchen Privatschraubereien!
Erstellt am 10.12.2012 um 12:21 Uhr von steven
Hallo
du hast meine frage vielleicht falsch verstanden. Unser Chef will es garnicht von sich aus verbieten. Dadurch würde er ja schlecht dastehen vor den Mitarbeitern sondern er sagt einfach es ist rechtlich nicht erlaubt und deswegen darf man es nicht.
Erstellt am 10.12.2012 um 12:35 Uhr von petrus
Einen der rechtlichen Gründe hat Kölner doch schon angedeutet: Vielleicht sind Privatschraubereien nicht versichert - und Chef wäre gegebenenfalls haftbar (und andere Firmaen sind anders versichert...).
Oder es gibt vertragliche Regelungen (auch mit Kunden!!!), wer in bestimmte Bereiche reindarf und welche Dinge da rein- und rausdürfen... Du könntest ja in Deinem Auto eine Webcam versteckt haben und die -in der Werkstatt ungetarnten- Erlkönige eines Kunden filmen...
Erstellt am 10.12.2012 um 12:43 Uhr von gironimo
Ist der Chef auch der Unternehmer/Arbeitgeber?
Rechtlich nicht erlaubt wäre aus meiner Sicht zu kurz gegriffen.
Die Werkstatt und deren Ausrüstung sind Eigentum des Unternehmers - und der kann entscheiden, wofür sein Eigentum verwendet wird - also z.B. den Arbeitnehmern auch zur privaten Nutzung zur Verfügung steht.#
D.h. wenn er es erlaubt, ist es auch rechtlich zulässig. Tut er es nicht, ist es rechtlich nicht zulässig.
Erstellt am 10.12.2012 um 12:59 Uhr von wahlvst
Es ist einfach auch ein rein versicherungstechnisches Problem und ggf auch ein Problem mit der BG wenn etwas geschieht.
Denn, egal was vorher gesagt und verstanden wurde, kommt es zu Schäden an Sache oder Menschen, geht es immer los, wer zahlt wer muss haften.
Dann sagen auch AN nicht, gut es war guter Wille also zahle/hafte ich. Ganz besonders wenn es zu Unfällen also Personenschäden kommt. Denn der AG hat auch bestimmt für solches kein Versicherung warum auch, es sind ja keine Räume/Maschinen zur privetn Nutzung.
Erstellt am 10.12.2012 um 13:02 Uhr von steven
Hallo
Wir sind eine GmbH im öffenlichen Dienst (Wasserversorgung,Stromversorgung und Bauhof)
Wie erklärt man einem 55 jährigen Bauhofmitarbeiter das er jetzt sein Auto am Samstag nicht mehr in der Werkstatt richten darf. Wenn der Chef nicht bereit ist eine klare Regelung zu treffen sondern sich immer auf das rechliche Problem herausredet ohne das zu belegen.
Erstellt am 10.12.2012 um 13:16 Uhr von AlterMann
So, wie Du es darstellst, habt Ihr in Eurem Betrieb eine schon längere betriebliche Übung, dass die private Benutzng der Werkstatt geduldet ist. Wenn Euer Chef das jetzt anders haben will, muss er es laut sagen. An Eurer Stelle würde ich das Thema nicht zu hoch hängen: Wenn Ihr Euren Chef zu einer Entscheidung drängt, wird es mit Sicherheit ein klares Verbot geben. So könnt Ihr für Euch eigentlich nur dokumentieren, wie lange die Werkstatt schon privat genutzt wurde und dass die Chefs das schon immer wussten.
Es ist jedenfalls nicht Eure Sache, einem Mitarbeiter da was zu verbieten. Das soll mal ruhig der Chef machen.
Erstellt am 10.12.2012 um 13:26 Uhr von Kölner
@steven
Schönen Dank. Ihr seid eine GmbH im öffentlichen Dienst? Da kann man dann schon einmal die Kurve zum Steuerzahler bekommen...aber das nur am Rande.
Dennoch auch was zu Deiner Hilfestellung:
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2010 – 3 Sa 204/10
Hier wurde explizit darauf hingewiesen (Hausmeister in einer Schule), das zunächst mal ein Verbot der Privatnutzung ausgesprochen werden muss um überhaupt in den Bereich des Missbrauchs von Werkstattnutzung zu kommen.
Erstellt am 10.12.2012 um 16:30 Uhr von leserin
@steven
...ohne das zu belegen.
Der Chef muss es nicht rechtlich belegen. Er verbietet es einfach. Wenn dann ein AN denkt hier würde "betriebliche Übung" gleten muss er ggf klagen. Dass er dann aber nicht der Liebling des Chefs wird dürfte auch klar sein.
Man kann es einfach dem 55 jährigen Bauhofmitarbeiter erklären. Dass der Betrieb und alle Anlagen/Räume usw. einfach nur zum Arbeiten da sind. Der Cheft nun auch einmal Rechte hat. Er ja auch bei sich zu Hause es wohl nicht wollte, dass der Chef sein Wohnzimmer einmal für eine Tagung nutzt.
Erstellt am 11.12.2012 um 11:00 Uhr von rkoch
@leserin
Lies mal genau. Der Chef WILL es ja ERLAUBEN). Er glaubt aufgrund irgendeiner Rechtsvorschrift es nicht erlauben zu DÜRFEN. Wenn man ihm glaubhaft machen könnte, dass diese Rechtsvorschrift nicht existiert, dann wäre er auch nicht dagegen.
Aber hier mal ganz kurz: @steven
Bevor wir hier weiter herumraten, warum FRAGST Du Chefe nicht einfach WARUM er glaubt, dass es "rechtlich nicht erlaubt" ist? Aus den Beiträgen hast Du schon gehört, dass wir bestenfalls auf eine versicherungstechnische Sache kommen..
Aber derartiges läßt sich problemlos austricksen: Der AG muss nur mit dem AN einen Nutzungsvertrag machen. Das kann auch für Lau sein. Durch den Nutzungsvertrag ist der Nutzer in der Eigenhaftung und Chefe ist raus. Im Grunde muss man dann aber eben regeln wer in der Haftung ist wenn der Nutzer Schäden am Material verursacht.
Erstellt am 11.12.2012 um 14:51 Uhr von Tamie
Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber nur so weit über die Betriebsmittel verfügen, wir ihm diese auch gehören oder er vom Eigentümer autorisiert wurde. Bei einer GmbH im öffentlichen Dienst gehe ich davon aus, dass der 'Chef' nicht der Eigentümer der Betriebsmittel ist. Somit kann er ohne Genehmigung des Eigentümers gar nicht die Erlaubnis erteilen. Damit dürfte auch eine ' betriebliche Übung' hier nicht weiterhelfen.
Erstellt am 11.12.2012 um 20:43 Uhr von Kölner
@rkoch
Nene, rkoch, das geht bei einem ppp oder öffentlich rechtlichen Regiebetrieb eben nicht!
Erstellt am 12.12.2012 um 08:15 Uhr von rkoch
@Kölner
An das "öffentlich rechtlich" hab ich in dem Moment leider wirklich nicht gedacht.... Andererseits bin ich in dem Bereich nun wirklich nicht firm, insofern wäre ich mir trotzdem nicht sicher, dass nicht ein "Chef" eines solchen Betriebes nicht zumindest mit Zustimmung der höheren Instanzen doch dürfte. Aber in einer Hinsicht gebe ich Dir Recht, wahrscheinlich darf in dem Fall der Chef nicht (zumindest nicht alleine) über die aus öffentlichen Mitteln finanzierten Sachen derart frei bestimmen.... Aber dann fällt das ganze wieder auf das zurück was ich gesagt habe: Fragt den Chef WARUM....
Erstellt am 12.12.2012 um 08:53 Uhr von Kölner
@rkoch
Den Chef nach dem WARUM fragen macht demnach in vielfacher Hinsicht Sinn!
Erstellt am 12.12.2012 um 19:52 Uhr von poiuz
Der Chef weiß doch ganz genau das er es erlauben dürfte, er will es nicht. Hat aber nicht die eier das zuzugeben und holt deshalb die "rechtlichen Gründe" aus der Schublade.