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Dauer-Erkrankung Amtsenthebung

H
Holgerklein
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

gibt es eine Regelung das dauer erkrankte Betriebsräte aus dem Amt enthoben werden können ? Beim Amt des Bürgermeister findet eine Amtsenthebung automatisch nach einer gewissen Zeit statt.

Es bringt ja auch nichts, wenn der aktuelle Amtsträger durch dauer Erkrankung sein Amt nicht ausüben kann. Wer weis hierzu was ?

Gruß Holger

1.20008

Community-Antworten (8)

B
blackjack

09.12.2012 um 17:40 Uhr

Schon mal mit § 23 BetrVG auseinandergesetzt? Warum gibt es Ersatzmitglieder?

#Beim Amt des Bürgermeister findet eine Amtsenthebung automatisch nach einer gewissen Zeit statt. # Äpfel und Birnen.

K
Kölner

09.12.2012 um 18:57 Uhr

@Holgerklein Das kann man natürlich verstehen: Was will man denn auch mit einem BRM, dass nie da ist? Was will man mit einem erkrankten Kollegen, der sich seit Monaten nicht mehr um sein Amt sorgt und auch nicht für die Kollegen da ist?

@blackjack 23er Verfahren...das funktioniert in einem solchen Fall? Krass!

B
blackjack

09.12.2012 um 19:02 Uhr

Hab ich das behauptet?

L
Lotte

09.12.2012 um 19:07 Uhr

Holgerklein, es gibt die Regelung des § 26 BetrVG. Reicht das nicht?

Und stell Dir vor: Wenn die nächste Wahl ist, könnten die kranken KollegInnen glatt wieder gewählt werden.

V
Valdi

10.12.2012 um 02:31 Uhr

Holger, ein MA ist krank und wird hoffentlich wieder gesund. Wir achten darauf dass seine Planstelle nicht dauerhaft besetzt wird, usw. Andererseits willst du ein gewaehltes BRM, weil es krank ist, aus dem Gremium, ganz legal natuerlich, raushebeln. Solltest du ein BR sein, wuerde ich mir von dir mehr Mitgefuehl wuenschen. Rilke schrieb mal: Man kann vom Leben nur das erwarten, was man auch bereit ist zu geben. Effizienz und Synergie sind im Gremium wuenschenswert, doch Soziale Kaelte nicht.

G
gironimo

10.12.2012 um 09:30 Uhr

Wie blackjack schon schreibt - es gibt für diesen Fall Ersatzmitglieder (es gibt keinen Ersatzbürgermeister). Das Ersatzmitglied rückt für die Zeit der Verhinderung nach - auch wenn es lange ist.

A
AlterMann

10.12.2012 um 14:46 Uhr

@ Holgerklein, vielleicht solltet Ihr Euch mal mit den Grundsätzen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement auseinandersetzen. Da geht es eher um die Frage: Wie kann jemand erflgreich bleiben? und nicht: Wie wird man jemanden möglichst geschmeidig los?

Eine Ex-und-hopp-Mentalität solltet Ihr Euch im BR jedenfalls nicht leisten.

B
betriebsratten

10.12.2012 um 16:30 Uhr

Um die Frage kurz und Knackig zu beantworten: Für die Zeit der Abwesenheit ist der jeweilige Nachrücker zu laden. Das Mandat endet erst mit Rücktritt oder ggf. Neuwahlen. Die Interessenvertretung der Mitarbeiter und die Arbeitsfähigkeit des Gremiums ist durch die Nachrückerei gesichtert. Und selbst bei den Bürgermeistern möchte ichs bezweifeln-da führt der erste Beigeordnete die Geschäfte-in der Praxis hab ich das Monatelang erlebt. Gruss von den Betriebsratten

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