Dauer-Erkrankung Amtsenthebung
Hallo,
gibt es eine Regelung das dauer erkrankte Betriebsräte aus dem Amt enthoben werden können ? Beim Amt des Bürgermeister findet eine Amtsenthebung automatisch nach einer gewissen Zeit statt.
Es bringt ja auch nichts, wenn der aktuelle Amtsträger durch dauer Erkrankung sein Amt nicht ausüben kann. Wer weis hierzu was ?
Gruß Holger
Community-Antworten (8)
09.12.2012 um 17:40 Uhr
Schon mal mit § 23 BetrVG auseinandergesetzt? Warum gibt es Ersatzmitglieder?
#Beim Amt des Bürgermeister findet eine Amtsenthebung automatisch nach einer gewissen Zeit statt. # Äpfel und Birnen.
09.12.2012 um 18:57 Uhr
@Holgerklein Das kann man natürlich verstehen: Was will man denn auch mit einem BRM, dass nie da ist? Was will man mit einem erkrankten Kollegen, der sich seit Monaten nicht mehr um sein Amt sorgt und auch nicht für die Kollegen da ist?
@blackjack 23er Verfahren...das funktioniert in einem solchen Fall? Krass!
09.12.2012 um 19:02 Uhr
Hab ich das behauptet?
09.12.2012 um 19:07 Uhr
Holgerklein, es gibt die Regelung des § 26 BetrVG. Reicht das nicht?
Und stell Dir vor: Wenn die nächste Wahl ist, könnten die kranken KollegInnen glatt wieder gewählt werden.
10.12.2012 um 02:31 Uhr
Holger, ein MA ist krank und wird hoffentlich wieder gesund. Wir achten darauf dass seine Planstelle nicht dauerhaft besetzt wird, usw. Andererseits willst du ein gewaehltes BRM, weil es krank ist, aus dem Gremium, ganz legal natuerlich, raushebeln. Solltest du ein BR sein, wuerde ich mir von dir mehr Mitgefuehl wuenschen. Rilke schrieb mal: Man kann vom Leben nur das erwarten, was man auch bereit ist zu geben. Effizienz und Synergie sind im Gremium wuenschenswert, doch Soziale Kaelte nicht.
10.12.2012 um 09:30 Uhr
Wie blackjack schon schreibt - es gibt für diesen Fall Ersatzmitglieder (es gibt keinen Ersatzbürgermeister). Das Ersatzmitglied rückt für die Zeit der Verhinderung nach - auch wenn es lange ist.
10.12.2012 um 14:46 Uhr
@ Holgerklein, vielleicht solltet Ihr Euch mal mit den Grundsätzen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement auseinandersetzen. Da geht es eher um die Frage: Wie kann jemand erflgreich bleiben? und nicht: Wie wird man jemanden möglichst geschmeidig los?
Eine Ex-und-hopp-Mentalität solltet Ihr Euch im BR jedenfalls nicht leisten.
10.12.2012 um 16:30 Uhr
Um die Frage kurz und Knackig zu beantworten: Für die Zeit der Abwesenheit ist der jeweilige Nachrücker zu laden. Das Mandat endet erst mit Rücktritt oder ggf. Neuwahlen. Die Interessenvertretung der Mitarbeiter und die Arbeitsfähigkeit des Gremiums ist durch die Nachrückerei gesichtert. Und selbst bei den Bürgermeistern möchte ichs bezweifeln-da führt der erste Beigeordnete die Geschäfte-in der Praxis hab ich das Monatelang erlebt. Gruss von den Betriebsratten
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