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Kündigungsfrist innerhalb Elternzeit

I
Isi22
Mai 2022 bearbeitet

Guten Tag,

Ich bin an den gesetzlichen Kündigungsfristen laut Vertrag gebunden. Ich bin nun 5 Jahre im Betrieb, dass heisst grundsätzlich 2 Monate zum Ende des Kalendermonats. Allerdings befinde ich mich noch etwas über 1 Monat in Elternzeit. Wie ist da die Frist? 2 oder 3 Monate?

Ich freue mich auf Feedback! Vielen lieben Dank im voraus

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Community-Antworten (3)

H
Heiko89

22.05.2022 um 19:41 Uhr

Die Elternzeit kannst du dazu rechnen. Das bedeutet, wenn du nächste Woche kündigst, dann wäre es zu Ende Juli.

M
Matze

23.05.2022 um 14:53 Uhr

Es besteht auch die Möglichkeit eines Auflösungsvertrags im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber. Dies ermöglich deutlich frühere Vertragsbeendigungen, wird bei uns häufiger genutzt.

R
R.Staunlich

23.05.2022 um 16:55 Uhr

Es geht darum dass Du kündigen willst?

Dann gilt nach § 622 BGB: "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

Die verlängerten Kündigungsfristen das Absatz 2 gelten nur für die arbeitgeberseitige Kündigung.: "(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, (...)"

Die Elternzeit spielt für die Eigenküdnigung auch keine Rolle! Du könntest also z.B. noch am 02.06. auf Ende Juni kündigen.

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