Eine Mitarbeiterin von uns möchte am 30.4.18 unsere Firma verlassen und am 1.5.18 eine neue Arbeitsstelle angehen. Sie beabsichtigt aller dings ab dem 24.1.18 vier Wochen in Elternzeit zu gehen.

Sie selbst ist seit dem 1.9.2009 im Hause. Zur Kündigungsfrist hat die Person keine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag. Daher hätten wir eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eroiert.

Sie würde im Laufe des Januars die Kündigung beim Arbeitgeber mit Datum zum 30.4.18 einreichen. Wann muss die Kündigung spätestens bei unserer Firma eingegangen sein.

Ist dies rechtlich so richtig, wenn wir Ihr dieses Vorgehen so raten, oder muss hinsichtlich Kündigung oder der Elternzeit von vier Wochen, die Kündigungsfrist verlängert werden.

Über eine baldige Antwort würden wir uns freuen!