Erstellt am 30.11.2017 um 10:58 Uhr von Meyman
Hallöchen. Wenn im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen geregelt sind, gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Kündigungsfristen. Laut Paragraph 622 Abs 1 BGB kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Paragraph 622 Abs. 2 regelt die Fristen einer Kündigung Arbeitgeberseits.
Erstellt am 30.11.2017 um 10:59 Uhr von Pjöööng
Woher kommen die 3 Monate Kündigungsfrist?
Erstellt am 30.11.2017 um 11:42 Uhr von BR-Frage
Wenn jemand doch 8 bzw. 9 Jahre im Unternehmen ist, gelten doch als Kündigungsfrist wenn der Arbeitnehmer kündigt 3 Monate, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart ist... laut unserer Personalabteilung zumindest? Ist dem so? Also keine vier Wochen mehr, oder?
Erstellt am 30.11.2017 um 11:51 Uhr von Meyman
2. Versuch :-). Wenn im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen vereinbart wurden, kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Warum schaust Du nicht nach? Die Kündigungsfristen sind im BGB geregelt und die Paragraphen habe ich auch genannt.
Erstellt am 30.11.2017 um 11:55 Uhr von Pjöööng
... oder Tarifvertrag ...
Vielleicht mal zu Betriebsrat gehen, der sollte das eigentlich wissen...
Erstellt am 30.11.2017 um 11:55 Uhr von BR-Frage
Danke, habe ich überlesen ;-)
Was aber ist mit der Elternzeit von vier Wochen innerhalb der Kündigungsfrist? Kann dies der Arbeitgeber monieren?
Erstellt am 30.11.2017 um 12:17 Uhr von Meyman
Ob der Arbeitgeber moniert kann ich nicht wissen ob er monieren darf glaube ich nicht. Das Recht auf Elternzeit steht der Kollegin zu. Aufpassen muss die Mitarbeiterin bei den Mitteilung an den AG. Da kommen wieder andere Fristen ins Spiel.