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Kündigungsfrist mit Elternzeit

B
BR-Frage
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin von uns möchte am 30.4.18 unsere Firma verlassen und am 1.5.18 eine neue Arbeitsstelle angehen. Sie beabsichtigt aller dings ab dem 24.1.18 vier Wochen in Elternzeit zu gehen.

Sie selbst ist seit dem 1.9.2009 im Hause. Zur Kündigungsfrist hat die Person keine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag. Daher hätten wir eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eroiert.

Sie würde im Laufe des Januars die Kündigung beim Arbeitgeber mit Datum zum 30.4.18 einreichen. Wann muss die Kündigung spätestens bei unserer Firma eingegangen sein.

Ist dies rechtlich so richtig, wenn wir Ihr dieses Vorgehen so raten, oder muss hinsichtlich Kündigung oder der Elternzeit von vier Wochen, die Kündigungsfrist verlängert werden.

Über eine baldige Antwort würden wir uns freuen!

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Community-Antworten (7)

M
Meyman

30.11.2017 um 11:58 Uhr

Hallöchen. Wenn im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen geregelt sind, gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Kündigungsfristen. Laut Paragraph 622 Abs 1 BGB kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Paragraph 622 Abs. 2 regelt die Fristen einer Kündigung Arbeitgeberseits.

P
Pjöööng

30.11.2017 um 11:59 Uhr

Woher kommen die 3 Monate Kündigungsfrist?

B
BR-Frage

30.11.2017 um 12:42 Uhr

Wenn jemand doch 8 bzw. 9 Jahre im Unternehmen ist, gelten doch als Kündigungsfrist wenn der Arbeitnehmer kündigt 3 Monate, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart ist... laut unserer Personalabteilung zumindest? Ist dem so? Also keine vier Wochen mehr, oder?

M
Meyman

30.11.2017 um 12:51 Uhr

  1. Versuch :-). Wenn im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen vereinbart wurden, kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Warum schaust Du nicht nach? Die Kündigungsfristen sind im BGB geregelt und die Paragraphen habe ich auch genannt.
P
Pjöööng

30.11.2017 um 12:55 Uhr

... oder Tarifvertrag ...

Vielleicht mal zu Betriebsrat gehen, der sollte das eigentlich wissen...

B
BR-Frage

30.11.2017 um 12:55 Uhr

Danke, habe ich überlesen ;-)

Was aber ist mit der Elternzeit von vier Wochen innerhalb der Kündigungsfrist? Kann dies der Arbeitgeber monieren?

M
Meyman

30.11.2017 um 13:17 Uhr

Ob der Arbeitgeber moniert kann ich nicht wissen ob er monieren darf glaube ich nicht. Das Recht auf Elternzeit steht der Kollegin zu. Aufpassen muss die Mitarbeiterin bei den Mitteilung an den AG. Da kommen wieder andere Fristen ins Spiel.

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