Freizeitausgleich bei Sitzungen des Gesamtbetriebsrat
Hallo zusammen,
ich gehöre auch dem Gesamtbetriebsrat (GBR) an. Wie sieht es eigentlich mit dem Freizeitausgleich aus, wenn wir für zwei Tage an unserem zweiten Standort Tagen ?
Ich bin Tagschichtler - ist es richtig, dass ich nur meine reine Tagschichtzeit (z.B. bei uns 7,42 Std. pro Tag wegen Verbandstarif) ausgeglichen bekomme oder müsste ich Zeiten für An- und Abfahrt ausgeglichen bekommen ?
Am besten Eurer Antwort auch einen rechtsverbindlichen Verweise benennen.
Vielen Dank !
Euer Markus
Community-Antworten (1)
06.12.2012 um 15:16 Uhr
Die Antwort findet Su, was einerm BR eigentlich wohl bekannt ist im BetrVG § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis Bedeutet Freistellung und Fortzahlung des Gehaltes für die Zeit der Mandatswahrnahme.
Also so bezahlt als ob normal gearbeitet worden wäre.
Sollte aus betrieblichen Gründen es einmal notwendig sein, länger Sitzung zu haben als die normale Arbeitszeit, also Mandatswahrnahme aus BETRIEBlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit gil § 37 (3)
Betreffend der Reisezeiten gilt, grundsätzlich An-/Abreise während der Arbeitszeit. Weiter gelten hier sonst die gleichen Regelungen wie für jeden AN auf Dienstreise, falls es dazu Regelungen (BV usw) gibt. Das BRM darf nicht schlechter aber auch nicht besser gestellt werden BetrVG § 78 Schutzbestimmungen
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